Reiferen Mitbürgern ist sicherlich noch die beliebte Krimiserie "Derrick" in Erinnerung. In einer der früheren Folgen geht es unter anderem auch um einen Sorgerechtsstreit zwischen geschiedenen Eltern. Wie so oft werden Kinder häufig als "Waffe§ in Schlammschlachten gegen den einstmals geliebten Ehepartner instrumentalisiert.
Der Unterhaltsabsetzbetrag ist ein interessanter Steuervorteil für Väter - manchmal auch für Mütter -, die gesetzlich hiezu verhalten sind, für ihren außerehelichen Nachwuchs oder für Kinder aus geschiedenen Ehen Alimente zu zahlen. Der Unterhaltsabsetzbetrag ist ein echter Steuerabsetzbetrag. Dies bedeutet, dass er sich direkt auf die jährliche Lohn- oder Einkommensteuer auswirkt. Um ihn lukrieren zu können, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Voraussetzung: Das Kind (bzw. die Kinder) lebt (leben) nicht im Haushalt des Unterhaltszahlers.
2. Voraussetzung: Aufgrund eines Unterhaltsvergleichs, eines richterlichen Unterhaltsurteils oder durch direkte Vereinbarung besteht die Verpflichtung zur Zahlung von Alimenten für ein Kind - und diese werden auch tatsächlich bezahlt. Natürlich kann dies auch für mehrere Kinder der Fall sein.
3. Voraussetzung: Weder der Unterhaltszahler selbst noch der mit ihm lebende (Ehe-)Partner erhalten für dieses Kind (oder für diese Kinder) Familienbeihilfe.
Der Unterhaltsabsetzbetrag ist je nach der Anzahl der Kinder, für die man Alimente zahlen muss, verschieden hoch.
Der Unterhaltsabsetzbetrag ist ein interessanter Steuervorteil für Väter - manchmal auch für Mütter -, die gesetzlich hiezu verhalten sind, für ihren außerehelichen Nachwuchs oder für Kinder aus geschiedenen Ehen Alimente zu zahlen. Der Unterhaltsabsetzbetrag ist ein echter Steuerabsetzbetrag. Dies bedeutet, dass er sich direkt auf die jährliche Lohn- oder Einkommensteuer auswirkt. Um ihn lukrieren zu können, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Voraussetzung: Das Kind (bzw. die Kinder) lebt (leben) nicht im Haushalt des Unterhaltszahlers.
2. Voraussetzung: Aufgrund eines Unterhaltsvergleichs, eines richterlichen Unterhaltsurteils oder durch direkte Vereinbarung besteht die Verpflichtung zur Zahlung von Alimenten für ein Kind - und diese werden auch tatsächlich bezahlt. Natürlich kann dies auch für mehrere Kinder der Fall sein.
3. Voraussetzung: Weder der Unterhaltszahler selbst noch der mit ihm lebende (Ehe-)Partner erhalten für dieses Kind (oder für diese Kinder) Familienbeihilfe.
Der Unterhaltsabsetzbetrag ist je nach der Anzahl der Kinder, für die man Alimente zahlen muss, verschieden hoch.