Die bodennah streifenförmige Gülleausbringung hat den größten Effekt, um Ammoniakverluste zu minimieren. © BWSB/Hölzl |
Freiwilligkeit vor Zwang
Um die Reduktionsverpflichtungen bei den Ammoniakemissionen gemäß EU-NEC-Richtlinie bis 2030 zu erreichen, sind Maßnahmen in der gesamten Stickstoffkette wie Fütterung, Stall, Lager, Weide, Ausbringung und Mineraldüngeranwendung erforderlich. Bei der Umsetzung von Maßnahmen hat die Landwirtschaftskammer seit jeher mit allem Nachdruck das Prinzip "Freiwilligkeit vor Zwang" eingefordert und danach getrachtet, dass eine entsprechende Unterstützung durch die Investitionsförderung (Bau und Technik) und ausgewählte ÖPUL-Maßnahmen (stark N-reduzierte Fütterung bei Schweinen, Tierwohl Weide und Behirtung, bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Biogasgülle sowie Gülleseparierung) gewährt wird.
Darüber hinaus ist die Abstockung von Tierbeständen, wie in anderen Ländern aus den Erfordernissen der Ammoniakreduktion heraus, ein absolutes Nicht-Ziel! Denn es können die Ammoniakminderungsvorgaben in Österreich auch mit anderen verträglicheren Maßnahmen erreicht werden, dies aber nur mit großer Anstrengung und hoher Beteiligung an den oben angeführten Maßnahmen.
Darüber hinaus ist die Abstockung von Tierbeständen, wie in anderen Ländern aus den Erfordernissen der Ammoniakreduktion heraus, ein absolutes Nicht-Ziel! Denn es können die Ammoniakminderungsvorgaben in Österreich auch mit anderen verträglicheren Maßnahmen erreicht werden, dies aber nur mit großer Anstrengung und hoher Beteiligung an den oben angeführten Maßnahmen.