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    Vorgaben und Anerkennung der verpflichtenden Bodenuntersuchung im ÖPUL

    Die Anrechnung von Bodenuntersuchungen erfolgt nur, wenn die Vorgaben aus den ÖPUL-Maßnahmen eingehalten werden. Folgendes konnte dabei klargestellt werden und gilt es zu beachten.
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    Für den Nutzen der Ergebnisse am eigenen Betrieb ist die richtige Probenahme Grundvoraussetzung. © BWSB
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    Für den Nutzen der Ergebnisse am eigenen Betrieb ist die richtige Probenahme Grundvoraussetzung. © BWSB
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    Anerkennung der untersuchten Proben

    Die Vorgaben zur Bodenuntersuchung in den ÖPUL-Maßnahmen "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" und "Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland" beinhalten, dass die Untersuchung der Proben in einem akkreditierten Labor durchgeführt werden muss. Anrechenbar sind Proben, die ab 1. Jänner 2022 gezogen und in den Laboren der AGES, cewe GmbH oder Agrolab Group untersucht wurden. Auch Proben, welche ab 1. Jänner 2022 von der Agrolab Group untersucht wurden und bis Ende 2024 nicht anerkannt wurden, werden nun vollständig anerkannt. Hier wurde die notwendige Akkreditierung von Agrolab nachgereicht.

    Vorgaben

    ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker"
    • Mindestens eine Bodenprobe je angefangener 5 ha Ackerfläche in der Gebietskulisse bis spätestens 31. Dezember 2026
    • Untersuchung gemäß den Richtlinien für die sachgerechte Düngung oder EUF-Methode
    • Parameter: Stickstoff (nachlieferbar/mineralisch) Phosphor, Kalium, pH-Wert, Humus
    • Untersuchung in einem akkreditierten Labor
    • Anrechnung von Bodenuntersuchungen ab 1. Jänner 2022, sofern in akkreditiertem Labor untersucht
    • Erfassung der Proben im eAMA INVEKOS-GIS
    ÖPUL-Maßnahme "Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland"
    • Mindestens eine Bodenprobe je angefangener 5 ha förderfähige Grünlandfläche unter 18% Hangneigung bis spätestens 31. Dezember 2025
    • Untersuchung gemäß den Richtlinien für die sachgerechte Düngung oder EUF-Methode
    • Parameter: Phosphor, Kalium, pH-Wert, Humus
    • Untersuchung in einem akkreditierten Labor
    • Anrechnung von Bodenuntersuchungen ab 1. Jänner 2022, sofern in akkreditiertem Labor untersucht
    • Erfassung der Proben im eAMA INVEKOS-GIS
    Weitere Informationen dazu auf der Homepage der Boden.Wasser.Schutz.Beratung.
    Links zum Thema
    • Bodenuntersuchung | BWSB
    04.02.2025
    Autor:Benedikt Ecker, BSc.
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    Weitere Informationen:
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    • Vorgaben und Anerkennung der verpflichtenden Bodenuntersuchung im ÖPUL

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