Für den Nutzen der Ergebnisse am eigenen Betrieb ist die richtige Probenahme Grundvoraussetzung. © BWSB |
Anerkennung der untersuchten Proben
Die Vorgaben zur Bodenuntersuchung in den ÖPUL-Maßnahmen "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" und "Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland" beinhalten, dass die Untersuchung der Proben in einem akkreditierten Labor durchgeführt werden muss. Anrechenbar sind Proben, die ab 1. Jänner 2022 gezogen und in den Laboren der AGES, cewe GmbH oder Agrolab Group untersucht wurden. Auch Proben, welche ab 1. Jänner 2022 von der Agrolab Group untersucht wurden und bis Ende 2024 nicht anerkannt wurden, werden nun vollständig anerkannt. Hier wurde die notwendige Akkreditierung von Agrolab nachgereicht.