Zwischenfruchtbestände jetzt einer "Qualitätskontrolle" unterziehen!
Wir befinden uns zwar noch mitten im Winter, aber jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um einen genauen Blick auf die Zwischenfruchtbestände zu werfen. Vor Kurzem, am 1. Februar 2025, besichtigten wir den Zwischenfruchtversuch bei der HLBLA St. Florian. Die einzelnen Varianten präsentierten sich in einem sehr guten Zustand. Die Zwischenfrüchte leisteten in den vergangenen Monaten mit der Bildung einer optimalen Bodenstruktur Großartiges. Interessant wird sein, wie sich die Zwischenfrüchte bearbeiten lassen.
Manche Praktiker stellen schon Überlegungen an, welche Maßnahmen demnächst ihre Zwischenfruchtbestände vor dem Anbau der Hauptkultur erfordern. Grundsätzlich ist Abwarten angesagt. Manche Zwischenfrüchte (z.B. Meliorationsrettich) sind noch nicht vollständig abgefrostet, obwohl die kalten Nächte bereits deutliche Wirkung zeigen bzw. noch zeigen werden. Schwach entwickelte Zwischenfrüchte frosten grundsätzlich wesentlich schlechter ab.
Weitere Versuchseindrücke & Tipps
- Bodentemperatur und pH-Wert prüfen!
ÖPUL-Bestimmungen beachten!
Wichtig: Zwischenfrüchte im Frühjahr müssen "mechanisch" beseitigt werden. Als "mechanische" Beseitigung gilt:
- Nach dem Begrünungszeitraum erfolgt die Einsaat einer Folgekultur mittels Direkt‐ oder Mulchsaat bzw. Saat im Strip‐Till‐Verfahren.
- Bodenbearbeitungsgeräte wie Pflug, Grubber, Kreiselegge, Scheibenegge, Rotoregge, Fräse, Tiefenlockerer oder Messerwalze werden nach dem vorgeschriebenen Begrünungszeitraum eingesetzt.
- Die Begrünung wird nach dem Abfrosten oder nach dem vorgeschriebenen Begrünungszeitraum bodennah gehäckselt, anders zerkleinert oder gemäht.
- Die abgefrorenen Begrünungspflanzen werden niedergewalzt. Ein frühzeitiges Walzen im Winter kann aber auch als Pflegemaßnahme gesehen werden und muss nicht eine mechanische Beseitigung darstellen.
- Die Begrünungspflanzen sind vollständig abgefrostet und niedergebrochen.
- Striegeln der Begrünung
- Einkürzen der Begrünung im Herbst zur Masseverringerung
Wann ist ein Pflanzenschutzmitteleinsatz im Frühjahr möglich?
Sobald die Zwischenfrüchte vollständig abgefrostet und niedergebrochen sind bzw. durch zulässige Methoden "mechanisch" beseitigt wurden, dürfen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Pflanzenschutzmittel dürfen grundsätzlich erst nach dem Ende des Begrünungszeitraumes verwendet werden. Das ist z.B. bei den Varianten 2 und 4 frühestens am 15. Februar und bei der Variante 5 frühestens am 1. März.
Erfolgt keine "mechanische" Beseitigung der Zwischenfrucht, ist ein Pflanzenschutzmitteleinsatz erst nach der Saat der Folgekultur zulässig. Bei Anbau der Folgekultur in Direktsaat ohne vorhergehende Beseitigung der Begrünung mit "mechanischen" Methoden darf unmittelbar nach der Saat ein dafür zugelassenes Herbizid eingesetzt werden, da sich dieser Herbizideinsatz bereits auf die Hauptfrucht bezieht (Zulassungsbestimmungen beachten).
Erfolgt keine "mechanische" Beseitigung der Zwischenfrucht, ist ein Pflanzenschutzmitteleinsatz erst nach der Saat der Folgekultur zulässig. Bei Anbau der Folgekultur in Direktsaat ohne vorhergehende Beseitigung der Begrünung mit "mechanischen" Methoden darf unmittelbar nach der Saat ein dafür zugelassenes Herbizid eingesetzt werden, da sich dieser Herbizideinsatz bereits auf die Hauptfrucht bezieht (Zulassungsbestimmungen beachten).
Fazit
Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um die Zwischenfrüchte zu begutachten bzw. zu beurteilen, um gute Schlüsse bzw. Optimierungsmöglichkeiten für den nächsten Zwischenfruchtanbau zu bekommen. Die kommenden Nächte mit den niedrigen Temperaturen werden die Zwischenfrüchte weiter vollständig abfrosten lassen. Erst dann kann die weitere Vorgehensweise betreffend Bearbeitung der Zwischenfrüchte festgelegt werden. Es gibt jährlich viele unterschiedliche Zwischenfruchtbestände - jeder Bestand, jeder Schlag hat seine Eigenheiten.
Faktum ist - auch der vergangene Jänner war im Vergleich zum langjährigen Mittel wieder deutlich zu warm und zu trocken. So fielen im Jänner am Standort Linz nur 26 l - im langjährigen Durchschnitt sind es 57 l.
Wichtig wird es daher im Frühjahr sein, die Bodenbearbeitung möglichst bodenschonend (EROSIONSPROBLEMATIK BEACHTEN!) und vor allem wassersparend - sprich möglichst seicht - durchzuführen, um die geringe Winterfeuchtigkeit bestmöglich zu kompensieren und für die mittlerweile nahezu jährlich wiederkehrende Frühjahrstrockenheit im April/Mai bestens gerüstet zu sein.
Faktum ist - auch der vergangene Jänner war im Vergleich zum langjährigen Mittel wieder deutlich zu warm und zu trocken. So fielen im Jänner am Standort Linz nur 26 l - im langjährigen Durchschnitt sind es 57 l.
Wichtig wird es daher im Frühjahr sein, die Bodenbearbeitung möglichst bodenschonend (EROSIONSPROBLEMATIK BEACHTEN!) und vor allem wassersparend - sprich möglichst seicht - durchzuführen, um die geringe Winterfeuchtigkeit bestmöglich zu kompensieren und für die mittlerweile nahezu jährlich wiederkehrende Frühjahrstrockenheit im April/Mai bestens gerüstet zu sein.