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Erfassung von Bodenproben im INVEKOS-GIS - Erklärvideos jetzt online!

Erklärvideo der AMA zur Unterstützung bei der Bodenproben-Erfassung
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© RWK / Robert Herbst
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© RWK / Robert Herbst
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Verschiedene Maßnahmen des Agrarumweltprogrammes ÖPUL 2023 schreiben das Ziehen von Bodenproben vor. Im Bundesland Wien hiervon betroffen sind Ackerbaubetriebe, welche an den ÖPUL 2023 Maßnahmen “Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker“ sowie „Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien“ teilnehmen.

Notwendige Anzahl an Bodenproben

Bei der Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ muss bis spätestens 31. Dezember 2026 eine Bodenprobe sowie bei der Maßnahme „Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien“ mindestens zwei Bodenproben pro angefangene 5 ha Ackerfläche in der Gebietskulisse des vorbeugenden Grundwasserschutzes gezogen werden. Bei letzterer Maßnahme bezieht sich die Gebietskulisse nur auf jene des vorbeugenden Grundwasserschutzes im Bundesland Wien.

Anrechenbare Bodenproben

Anrechenbar sind Bodenproben, die ab dem 1. Jänner 2022 gezogen wurden. Eine Bodenprobe kann nur einmal und nur jenem Betrieb zugerechnet werden, der die untersuchte Fläche im betroffenen Jahr im Mehrfachantrag beantragt hat. Die Weitergabe einer Bodenuntersuchung gemeinsam mit der Fläche an einen anderen Betrieb ist daher nicht möglich. Für den abgebenden Betrieb kann die Probe jedoch angerechnet werden.

Erfassung der Bodenproben

sungsmaske im INVEKOS-GIS über eAMA. Neue Bodenproben können entweder manuell im Fenster „Bodenproben Details“ erfasst werden oder mittels einer CSV-Datei hochgeladen werden. Die AMA hat zur Unterstützung bei der selbsttätigen Erfassung von Bodenuntersuchungsergebnissen ein Erklärvideo erstellt. Dieses ist auf YouTube unter „INVEKOSGIS:Bodenproben erfassen“abrufbar.
Links zum Thema
  • INVEKOS-GIS: Bodenproben erfassen
29.01.2025
Autor:Ing. Philipp Prock
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