Flächenzugangsregelung
Bei mehrjährigen ÖPULMaßnahmen
sind einige Regelungen
hinsichtlich Flächenzugang
sowie hinsichtlich Flächenabgang
zu berücksichtigen.
Flächenzugänge in den
Förderjahren 2024 und 2025
sind zur Gänze prämienfähig.
D.h. sämtliche Flächen die
mittels des Mehrfachantrages
2025 bis zur Einreichfrist 15.
April 2025 gemeldet sind, zählen
zum Förderjahr 2025 und
sind prämienfähig. In den Folgejahren
ist eine prämienfähige
Flächenausweitung von
maximal 50 Prozent (Berechnungsbasis
sind die mittels
des MFA 2025 in der jeweiligen
ÖPUL 2023 Maßnahme gemeldeten
Flächen) möglich, wobei
eine Vergrößerung um bis zu
5,00 Hektar in jedem Fall zulässig
ist. Hiervon in Wien betroffen
sind Betriebe, welche eine
oder mehrere der folgenden
Maßnahmen beantragt haben:
- Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)
- Biologische Wirtschaftsweise
- Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel
- Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker n Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien
- Naturschutz
- Ergebnisorientierte Bewirtschaftung.