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Neue Rodentizidsachkundeverordnung für berufliche Verwender:innen in Österreich
Mit der neuen Rodentizidsachkundeverordnung
(BGBl.
II Nr. 246/2024), die ab 01. Jänner
2026 in Kraft tritt, ändern
sich die Anforderungen für den
Einsatz von Rodentiziden unter
anderem in der Landwirtschaft.
Diese Verordnung legt fest, dass
der Verkauf und Einsatz von antikoagulanten
(blutgerinnungshemmenden)
Produkten künftig
nur mehr von sachkundigen
Personen durchgeführt werden
darf. Die Verordnung zielt darauf
ab, die unsachgemäße Anwendung
von Rodentiziden zu
reduzieren und damit Umweltschäden,
sowie Gefahren für
Nicht-Zielorganismen zu minimieren.
Gleichzeitig soll sie
die Effizienz der Schädlingsbekämpfung
durch fachgerechten
Einsatz verbessern. Parallel
zum Pflanzenschutzsachkundenachweis
müssen berufliche
Verwender:innen dann künftig
eine spezielle Sachkundeschulung
absolvieren, um auch Rodentizide
erwerben zu dürfen.
Diese Schulung ist sechs Jahre
gültig und kann durch entsprechende
Weiterbildungsmaßnahmen
verlängert werden.
Inhalte der Schulung werden
u.a.:
- Biologie und Verhalten von Schadnagern,
- Wirkweise und Anwendung von Rodentiziden,
- Umwelt- und Anwenderschutz,
- rechtliche Grundlagen, sein.