Allfällige Änderungen und weitere Details zu diesen Terminen
können den LK-Informationen und AMA-Merkblättern entnommen werden. Unabhängig von diesen Terminen wird noch auf die Einhaltung von Aufzeichnungs- bzw. Dokumentationsvepflichtungen hingewiesen - sei es im Bereich der Konditionalität oder bei Teilnahme an bestimmten ÖPUL-Maßnahmen.
Weitere Informationen:
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GAB 1 - Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
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GAB 2 - Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV)
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GAB 3 - Vogelschutz-Richtlinie
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GAB 4 - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
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GAB 5 – Lebensmittelsicherheit
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GAB 6 - Hormonanwendungsverbot
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GAB 7 - Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
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GAB 8 - Nachhaltige Verwendung von Pestiziden
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GAB 9, 10 und 11 Tierschutz
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GLÖZ 1 - Erhaltung von Dauergrünland (DGL)
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GLÖZ 2 - Angemessener Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen
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GLÖZ 3 - Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern
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GLÖZ 4 - Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen
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GLÖZ 5 - Geeignete Bodenbearbeitung zur Verringerung der Bodenschädigung unter Berücksichtigung der Hangneigung
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GLÖZ 6 - Mindestbodenbedeckung
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