Ebenfalls höhere Fallzahlen unter den Bio-Anträgen gibt es für die Eingriffe an Bio-Tieren. Hier wird bekanntermaßen zwischen der b
etriebsbezogenen Genehmigung (Enthornung bei Kälbern bis acht Wochen, Enthornung bei weiblichen Kitzen bis 4 Wochen und Kupieren des Schwanzes bei weiblichen Lämmern bis sieben Tage) und der
fallweisen Genehmigung (Enthornung bei Kälbern und Rindern über acht Wochen) unterschieden.
Die betriebsbezogene Genehmigung ermöglicht die genannten Eingriffe für einen befristeten Zeitraum von max. drei Jahren. Danach ist die Genehmigung vor Ablauf der Frist im VIS zu verlängern oder muss nach Ablauf dieser neu gestellt werden.
Fallweise Genehmigungen beziehen sich hingegen immer auf ein Einzeltier. Ähnlich wie oben führen auch hier fehlende Anträge unweigerlich zu nicht konformen Tiereingriffen, was wiederum als Verwaltungsübertretung eine behördliche Meldung nach sich zieht.
Zusätzlich sind folgende Punkte bei
fallweisen Genehmigungen zu beachten:
- Bei Rindern > acht Wochen ist eine Bestätigung von dem/der betreuenden Tierarzt/Tierärztin über die Notwendigkeit des Eingriffs im Falle der Verbesserung der Gesundheit (z.B. Hornverletzungen) dem Antrag beizulegen.
- Bei Rindern ≥ sechs Monate ist eine Bestätigung von dem/der betreuenden Tierarzt/Tierärztin über die Notwendigkeit des Eingriffs dem Antrag beizulegen.
Am Ende des VIS-Antrags im Bereich Dokumente kann mit dem Button
"+Datei auswählen" diese Bestätigung ausgewählt und hochgeladen werden.