Überblick über Weiterbildungserfordernisse im ÖPUL 2023
Wird an einer der in nachstehender Tabelle dargestellten ÖPUL-Maßnahmen teilgenommen, muss mit Ende 2025 eine geschulte Person am Betrieb anwesend sein, welche das notwendige Mindestausmaß an Weiterbildungsstunden für die jeweilige Maßnahme absolviert hat. Ausnahmen bilden die Maßnahmen “Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker“ und “Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“, hier können die Weiterbildungsstunden noch bis Ende 2026 erfüllt werden. Für den ab dem MFA 2025 neuen Zuschlag “Almweideplan“ in der Maßnahme “Almbewirtschaftung“ muss die Weiterbildung bis zum 15. Juli des ersten Antragjahres absolviert werden. Im Falle der Maßnahme “Biologische Wirtschaftsweise“ ist zu berücksichtigen, dass sowohl drei Weiterbildungsstunden zum Thema “Biodiversität“ als auch fünf Stunden zum Thema “Biologische Wirtschaftsweise“ absolviert werde müssen, also in Summe acht Stunden. Es wird empfohlen die Weiterbildungen so zeitnahe wie möglich zu absolvieren, da das erworbene Wissen zur Umsetzung und Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen der jeweiligen Maßnahmen genutzt werden kann. Die aktuelle Winterzeit ist der ideale Zeitpunkt dem nachzukommen!