Düngung von Mais
Stickstoff
Mais gilt als robuste, massenwüchsige Pflanze mit hohem Ertragspotenzial, was einer entsprechenden Versorgung mit Nährstoffen bedarf. Allerdings führt nicht jede Mehrdüngung automatisch zu höheren Erträgen. Entscheidender ist es, die Düngemengen und die -zeitpunkte an den Bedarf anzupassen und Verluste zu vermindern. Beim Anbau von Mais ist vor allem in der frühen Wachstumsphase nach dem Anbau die Gefahr der Stickstoffauswaschung und -abwaschung erhöht. Mais hat eine langsame Jugendentwicklung und braucht für einen zügigen Feldaufgang eine Bodentemperatur von 8 °C in 5 cm Bodentiefe. Wesentlich für eine rasche Jugendentwicklung und eine gute Entwicklung der Pflanzen sind gute Saatbedingungen. Der Nährstoffbedarf von Mais steigt ab dem 6 - 8-Blattstadium stark an, zu dieser Zeit sollten die Nährstoffe in pflanzenverfügbarer Form zur Verfügung stehen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die Umwandlungsprozesse im Boden neben anderen Faktoren stark von der Temperatur beeinflusst werden. Die Umwandlungszeit von Ammonium zu Nitrat dauert bei einer Bodentemperatur von 5 °C rund sechs Wochen. Bei steigender Bodentemperatur nimmt die Umwandlungszeit ab. Eine zu frühe Ausbringung größerer Mengen Stickstoff vor der Aussaat sollte daher überdacht werden.
Bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger sollte außerdem unmittelbar nach der Ausbringung eine Einarbeitung erfolgen, um Nährstoffverluste durch Ausgasung zu vermeiden. Zu beachten gilt es die Einarbeitungsverpflichtung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Bodenbedeckung gemäß Ammoniakreduktionsverordnung. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Nitrataktionsprogrammverordnung ist die Ausbringung von stickstoffhältigen Düngemitteln im Frühjahr erst nach dem 15. Februar zulässig. (Bei Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" ist die Düngung zu Mais im Frühjahr erst nach dem 21. März zulässig). Ebenso sind Stickstoffabgaben, die nach Abzug der Stall- und Lagerverluste mehr als 100 kg Nitrat-N, Ammonium-N oder Carbamid-N je Hektar und Jahr enthalten, zu teilen. Ausgenommen davon sind stickstoffhältige Düngemittel mit physikalisch oder chemisch verzögerter Stickstofffreisetzung und Stickstoffgaben bei Hackfrüchten und Gemüsekulturen, wenn der Boden eine mittlere bis hohe Sorptionskraft - das heißt einen mehr als 15%igen Tonanteil - aufweist. Für Betriebe, die an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" teilnehmen, gelten als Grenze zur Gabenteilung maximal 80 kg/ha. Wichtig zu beachten sind die reduzierten Düngeobergrenzen im Nitratrisikogebiet (zum Beispiel Traun-Enns-Platte).