Ein schlagbezogener Stickstoffsaldo ist zu berechnen und bei der Folgekultur zu berücksichtigen. Ab Ernte 2024 gilt dies nur bei einem Saldo von über 20 kg N/ha und bis maximal 100 kg N/ha (vor Reduktionsfaktor), z.B. nach Extremwetterereignissen (Hagel).
Wichtig: Bis 28. Februar des laufenden Förderjahres ist eine voraussichtliche Düngeplanung anzulegen und bis spätestens 31. Jänner des Folgejahres als betriebliche Düngebilanzierung abzuschließen.
Die Aufzeichnungen sind elektronisch (z.B.
ÖDüPlan Plus) und zeitnah zu führen, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach der Ausbringung des Stickstoffs, des Anbaus, der Bewässerung oder der Ernte fertigzustellen.