preview.lko.or.at
  • lk österreich
  • lk burgenland
  • lk kärnten
  • lk niederösterreich
  • lk oberösterreich
  • lk salzburg
  • lk steiermark
  • lk tirol
  • lk vorarlberg
  • lk wien
lk wien
  • Wien
    • Wien
    • Aktuelles
    • Zukunft Stadtlandwirtschaft 2025
    • Wir über uns
    • Verbände
    • Presse
    • Newsline
    • Publikationen
    • Bildergalerien
    • Kontakt
  • Pflanzen
  • Tiere
    • Tiere
    • Videos Rinderhaltung
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
  • Förderungen
  • Recht & Steuer
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen

  • LK Wien
  • / Bio
  • / Artgerechte Tierhaltung
  • Bio
  • Aktuelle Bioinformationen
  • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
  • Biologischer Pflanzenbau
  • Beikrautregulierung
  • Artgerechte Tierhaltung
  • Bio Grünland
  • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
  • Bio Beratungsblätter
  • Beratung

Nottötung von Schweinen

Die Nottötung ist in der VO (EG) 1099/2009 folgendermaßen definiert: Tötung von verletzten Tieren oder Tieren mit einer Krankheit, die große Schmerzen oder Leiden verursacht, wenn es keine andere praktikable Möglichkeit gibt, diese Schmerzen oder Leiden zu lindern.
[173626080485440_7.jpg]
Auch bei perfekten Haltungsbedingungen kann es zu Notfällen in der Schweinehaltung kommen! © LK OÖ/Doblmair
Fenster schließen
Auch bei perfekten Haltungsbedingungen kann es zu Notfällen in der Schweinehaltung kommen! © LK OÖ/Doblmair
[173626080485440_1.jpg]
Fenster schließen
Aus Sicht des Tierschutzes und der Veterinärmedizin ist die Euthanasie mittels eines Injektionspräparates durch den Tierarzt bzw. die Tierärztin die Methode der Wahl (Themenheft Nottötung von Nutztieren, WTM 2015). Dies gilt insbesondere für schwere Zucht- und Mastschweine.
Es kann in jedem tierhaltenden Betrieb zu Situationen kommen, die eine unverzügliche Nottötung von Tieren erforderlich machen, nicht in jedem Fall kann eine Tierärztin oder ein Tierarzt beigezogen werden. Daher ist es wichtig, sich mit diesem Thema zu befassen. Für die Auswahl der am besten geeigneten Methode sind folgende Überlegungen nötig:
  • Primär soll die für das Tier schonendste Methode gewählt werden, wobei für die Wahl des Verfahrens die Größe und das Gewicht des Tieres zu beachtet sind.
  • Es soll keine Gefahr für die Tierhalterin, den Tierhalter oder helfende Personen entstehen. Die Anwendersicherheit ist unbedingt zu beachten.
  • Es soll eine Methode gewählt werden, die am wenigsten belastend für die Tierhalterin oder den Tierhalter ist.

Bei der Nottötung muss zwischen Ferkel und Mast- bzw. Zuchtschwein unterschieden werden

Der Tötung muss immer eine sachgerechte Betäubung vorangehen. Sicher betäubte Tiere zeigen keine Reflexe mehr, reagieren nicht mehr auf Berührung und Geräusche, geben keine Laute von sich und die Atmung setzt aus. Nach einem Kopfschlag können die Gliedmaßen krampfartig weggetreckt sein und Krämpfe auftreten. Mit Bolzenschuss betäubte Tiere zeigen nach dem Zusammenbruch mit gebeugten Beinen nach kurzer Zeit heftige Krämpfe.

Beim Ferkel kann die Nottötung durch einen Kopfschlag mit nachfolgender Entblutung, aber auch durch einen nicht penetrierenden Bolzenschuss erfolgen. Herkömmliche Bolzenschussapparate sind für Saugferkel nicht zu empfehlen, da die Anwendung wegen des kleinen Schädels und des relativ langen Bolzens schwierig und für den Anwender gefährlich sein kann.

Bei Zucht- oder Mastschweinen kann die Nottötung durch einen Bolzenschuss mit nachfolgender Zerstörung des Rückenmarkes oder mit nachfolgender Entblutung geschehen. Auch eine Betäubung und Nottötung mittels Stromzange ist möglich. Zudem gibt es die Möglichkeit eines Kugelschusses, sofern die notwendigen waffenrechtlichen Vorgaben dafür eingehalten werden.
Im Anschluss an die Tötung sind die Zeichen des Todes zu überprüfen:
  • Entspannung der Muskulatur
  • dauerhafte Erweiterung der Pupillen
  • fehlende Atmung und Herztätigkeit
Diese Todesanzeichen müssen unbedingt nach 10 Minuten noch einmal kontrolliert und gegebenenfalls wiederholt werden. Nach der Tötung sollte das Tier rasch zur Kadaverlagerstelle bzw. in die dafür vorgesehene Kadaverlagerbox gebracht werden.
Quellen:
Broschüre "Nottötung von Schweinen"
Tiergesundheitsdienst
07.01.2025
Autor:Petra Doblmair, akad. BT
Drucken
Empfehlen
Weitere Informationen:
1 2
  • Der Start ins neue Weidejahr

  • Hafer - ein wertvoller Futterbestandteil für Schweine und Geflügel

  • Hafer in der Wiederkäuerfütterung

  • Weiden, wenn die Flächen knapp sind? - Management und Pflege von Bewegungsweiden

  • Weidehaltung unter schwierigen Bedingungen

  • Weideparasiten bei Kleinwiederkäuern

  • Weidebestände auf Ackerflächen - Möglichkeiten zur Etablierung von Weidemischungen

  • Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb aktualisiert

  • Beweidung von Ackerflächen: Vielseitige Umsetzungsmöglichkeiten

  • Kennzeichnung von Bio-Tieren mit offenen Wartezeiten

  • Rinderzucht am Biobetrieb: Das Zuchtziel

  • Nottötung von Schweinen

  • Schwanzbeißen bei Schweinen

  • Ein gutes Standbein geSCHAFfen - Erfolgreich Bio-Lämmer produzieren

  • Die Bedeutung der Sitzstangen für Geflügel

1 2