Bei der Nottötung muss zwischen Ferkel und Mast- bzw. Zuchtschwein unterschieden werden
Der Tötung muss immer eine sachgerechte Betäubung vorangehen. Sicher betäubte Tiere zeigen keine Reflexe mehr, reagieren nicht mehr auf Berührung und Geräusche, geben keine Laute von sich und die Atmung setzt aus. Nach einem Kopfschlag können die Gliedmaßen krampfartig weggetreckt sein und Krämpfe auftreten. Mit Bolzenschuss betäubte Tiere zeigen nach dem Zusammenbruch mit gebeugten Beinen nach kurzer Zeit heftige Krämpfe.
Beim Ferkel kann die Nottötung durch einen Kopfschlag mit nachfolgender Entblutung, aber auch durch einen nicht penetrierenden Bolzenschuss erfolgen. Herkömmliche Bolzenschussapparate sind für Saugferkel nicht zu empfehlen, da die Anwendung wegen des kleinen Schädels und des relativ langen Bolzens schwierig und für den Anwender gefährlich sein kann.
Bei Zucht- oder Mastschweinen kann die Nottötung durch einen Bolzenschuss mit nachfolgender Zerstörung des Rückenmarkes oder mit nachfolgender Entblutung geschehen. Auch eine Betäubung und Nottötung mittels Stromzange ist möglich. Zudem gibt es die Möglichkeit eines Kugelschusses, sofern die notwendigen waffenrechtlichen Vorgaben dafür eingehalten werden.