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Vorbeugender Grundwasserschutz Acker

Neuerungen ab 2025
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Die ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ dient der Verbesserung des Oberflächen- und Grundwasserschutzes sowie der qualitativen Erhaltung und Verbesserung des Bodenzustands und der Bodenfruchtbarkeit. Aktuell nehmen rund 70 Prozent der Wiener Ackerbaubetriebe an dieser Maßnahme teil. Im Rahmen der schlagbezogenen Düngebilanzierung ist ein Stickstoffsaldo zu errechnen und ein etwaiger Überschuss bei der Düngung der Folgekultur zu berücksichtigen. Bisher war die Berücksichtigung dann notwendig, wenn der Stickstoffsaldo mehr als zehn Kilogramm je Hektar betrug. Neu mit der Änderung der ÖPUL-Sonderrichtlinie ist, dass der Saldo der Ernte 2024 erst dann berücksichtigt werden muss, wenn er größer als 20 Kilogramm je Hektar ist.

Unverändert bleibt, dass bei der Düngung der nachfolgenden Kultur 80 Prozent dieses Stickstoffüberschusses auf Flächen in der Gebietskulisse Wien sowie des angrenzenden Niederösterreich zu berücksichtigen ist. Ebenfalls neu ist, dass der Stickstoffsaldo bis maximal 100 Kilogramm je Hektar vor Abzug des Reduktionsfaktors bei nicht mehr beerntbaren Flächen berücksichtigt werden muss, der zum Beispiel nach extremen Wetterereignissen wie Hagel, Dürre oder Überschwemmung auftreten kann.

Damit sind zwar immer noch beträchtliche Stickstoffmengen beim Düngen der Folgekultur abzuziehen, extreme Spitzen werden aber genommen. Zusätzlich gibt es ab dem Jahr 2025 die Möglichkeit, für die Düngung mittels CULTANVerfahren bei Teilnahme am „Vorbeugenden Grundwasserschutz - Acker“ für Flächen in der Gebietskulisse eine Prämie von 40 Euro/ha zu beantragen.
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19.12.2024
Autor:Ing. Philipp Prock
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