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Förderungen für Lehrbetriebe

Die Förderungen bieten land- und forstwirtschaftlichen Lehrbetrieben finanzielle Unterstützung, um junge Fachkräfte auszubilden und somit die Zukunft der Branche zu sichern.
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In einer Zeit, in der der Fachkräftemangel auch die Landund Forstwirtschaft erreicht hat, gewinnt die Ausbildung von Nachwuchskräften zunehmend an Bedeutung. Die Sicherstellung einer qualifizierten nächsten Generation ist eine zentrale Herausforderung für die Zukunft der Branche, die vor zahlreichen großen Aufgaben steht. Durch die Lehrlingsausbildung haben Sie die Möglichkeit sich spezialisierte Fachkräfte für den eigenen Betrieb auszubilden. Als anerkannter Lehrbetrieb haben Sie die Möglichkeit von zahlreichen Förderungen im Lehrlingswesen zu profitieren.

Lehrbetrieb werden

  • Ausgefülltes Antragsformular an die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle senden
  • Überprüfung und Besichtigung des Betriebes auf Größe, Ausstattung und Arbeitssicherheit durch die LFA Wien gemeinsam mit der MA58
  • Überprüfung des geeigneten Lehrberechtigten / Ausbilders: - Personen die fachlich (Facharbeiter/ Meister), pädagogisch (Ausbilderlehrgang) & persönlich (Strafregisterauszug) geeignet sind

Antragsformular

Bei Fragen steht Ihnen die LFA Wien unter lfa@lk-wien.at  oder 01 5879528 20 gerne zur Verfügung.

AMS Fördermöglichkeiten

WER? Die Förderungen gelten für anerkannte Lehrbetriebe, ausgenommen sind der Bund und politische Parteien. Um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können, ist vor Aufnahme eines Lehrlings eine Kontaktaufnahme mit dem AMS Wien Jugendliche unter 0 50 904 976 498 oder  eb.jugendliche@ams.at  erforderlich.

Förderrichtlinien

WAS? Gefördert werden vorgemerkte Lehrstellensuchende Personen im folgenden Personenkreis:
  • Mädchen/Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil (hierzu zählen der Großteil der Land- und Forstwirtschaftlichen Lehrberufe)
  • Erwachsene (älter als 18 Jahre), deren Beschäftigungsproblem aufgrund von Qualifikationsmängel durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann oder Schulabbrecher: innen
  • Lehrstellensuchende, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
  • Lehrlinge mit einer verlängerten Lehrzeit oder Teilqualifikation
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  • WANN & WO? Die Förderung muss vor Beginn der Lehrausbildung über das eAMSKonto für Unternehmen beantragt werden.

eAMS-Konto

WIE VIEL? Die erste Auszahlung der Beihilfe erfolgt frühestens 4 Monate nach Beginn des Lehrverhältnisses. Anschließend erfolgt die Zahlung monatlich an den Lehrbetrieb. Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die Höhe der möglichen Beihilfen durch das AMS.
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19.12.2024
Autor:LFA Wien
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