Mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen können noch bis 31. Dezember 2024 beantragt werden. © ALLA/stock.adobe.com |
Die Einreichung des Mehrfachantrages 2025 ist seit 1. November 2024 möglich. Für einen Neueinstieg in ÖPUL-Maßnahmen oder einen Wechsel in andere ÖPUL-Maßnahmen sowie für die Hinzunahme von bestimmten Maßnahmenoptionen und Kategorien ab dem Förderjahr 2025 ist die Beantragung in der Beilage "MFA-Angaben" des Mehrfachantrages 2025 - im sogenannten ÖPUL-Maßnahmenantrag - noch bis spätestens am 31. Dezember 2024 möglich. Für diesen Termin gibt es keine Nachfrist.