Optionsvertrag
- Verfügbarkeit der Fläche: Ist die Einräumung einer Dienstbarkeit auf dem Grundstück überhaupt möglich (gibt es andere laufende Verträge, die das untersagen)? Sind an der gewünschten Stelle bereits andere Dienstbarkeiten eingeräumt? Ist das Grundstück verpachtet?
- Vertragspartner: Wer ist der Vertragspartner/die Vertragspartnerin? Welche Bonitäten bietet dieser/diese? Möchte der/die Vertragspartner:in nur die Flächennutzung vertraglich sichern, diese aber nicht selbst nutzen, sondern weiterübertragen?
- Beschreibung des Projekts: Welche Anlagen? Welche geplante Nennleistung? Unter- bzw. Obergrenze? Wie groß ist die Anlage? Anzahl und Größe der Windräder? Abstände zueinander und zur Grundgrenze?
- Vertragsgegenstand: Welche Grundstücke? Positionierung der Anlage? Detaillierten Lageplan, Erhebungsblatt (für bestehende Anlagen, Dienstbarkeiten, Kanäle, Leitungen etc.) und Konstruktionspläne dem Vertrag als Anhang beifügen! Was ist mit Restflächen (Freilassungserklärung)? Keine Haftung für bestimmte Eigenschaften des Grundstückes übernehmen!
- Entgelt: Für die Einräumung des Optionsrechts (einmalig oder jährlich bis zum Baubeginn).
- Optionsfrist: Wie lange gilt die Bindung (z.B. 3 Jahre)? Spätester Baubeginn?
- Übergang der Option: Auch auf Rechtsnachfolger (allfällige Erben oder Hofnachfolger)? Weitergabe der Option an Dritte nur mit Zustimmung.
- Vorerhebungen: Befugnis des künftigen Betreibers für diverse Vorbereitungsarbeiten, Abstimmungspflicht, Flurschäden, AMA, Schadenersatz?