Durch die Pfandverordnung soll erreicht werden, dass Einweggetränkeverpackungen vermehrt recycelt und somit im Kreislauf gehalten werden. © Pixabay/Willfried Wende |
Mit 1. Jänner 2025 tritt in Österreich die Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen in Kraft. Ziel ist es, Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall in geschlossenen Kreisläufen zu führen und das achtlose Weg werfen dieser Verpackungen zu vermeiden, um so die Umwelt zu schützen. Unter die Regelung fallen geschlossene Einweggetränkeverpackungen wie PET-Flaschen und Getränkedosen mit einem Füllvolumen zwischen 0,1 und 3 Litern. Für die Direktvermarktung wird die Verordnung keine bedeutenden Auswirkungen haben, da Glasflaschen von der Pfandverordnung nicht betroffen sind - bäuerliche Betriebe füllen ihre qualitativ hochwertigen Getränke in der Regel nicht in Aludosen oder Plastikflaschen.