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Effiziente Lösungen für Saisonarbeitskräfte

Das Ersatzkraftverfahren und der Vermittlungsvorschlag
Machen Sie einen Vermittlungsvorschlag bzw. eine Stellenanzeige beim AMS. So sparen Sie wertvolle Zeit im Ersatzkraftverfahren und schließen ungeeignete Bewerber:innen im Vorhinein aus.
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Informationen zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen

Drittstaatsangehörige dürfen in Österreich grundsätzlich nur mit Beschäftigungsbewilligung und gültigem Visum beschäftigt werden. Österreicher: innen, EU- und EWR Bürger: innen, Schweizer:innen, Ukrainer:innen mit Ausweis für Vertriebene, Asylberechtigte (mit oder ohne Konventionsreisepass) sowie subsidiär Schutzberechtigte benötigen keine Beschäftigungsbewilligung. Für diese Personen muss somit auch kein Antrag beim AMS gestellt werden und kein Visum beantragt werden. Für alle anderen Drittstaatsangehörigen, welche als Saisonarbeiter: innen und Erntehelfer: innen in der Land- und Forstwirtschaft angestellt werden sollen, ist ein sogenanntes Ersatzkraftverfahren durchzuführen.

Wie mehrfach von der Landwirtschaftskammer Wien gefordert, wurde das Kontingent für die Wiener Landwirtschaft um ganze 200 Plätze erhöht, sodass für das Jahr 2024 insgesamt 276, statt wie bisher 76, Saisonkontingentplätze zur Verfügung stehen. Die konkrete Kontingentzahl für 2025 steht derzeit noch nicht fest. Bei der Verlängerung der Beschäftigungsbewilligung von 6 Monaten auf bis zu max. 9 Monaten ist erneut ein Antrag beim AMS zu stellen, wobei rechtlich gesehen erneut ein Ersatzkraftverfahren durchgeführt wird. Es muss aber kein neuer weiterer Kontingentplatz dafür frei zur Verfügung stehen, da der betroffene Kontingentplatz frei wird. In der Praxis wird laut AMS Auskunft, der Antrag wesentlich schneller bearbeitet, da es sich um eine Verlängerung handelt und meist keine entsprechenden Ersatzkräfte vorhanden sind.

Für Stammsaisoniers gilt ein erleichterter Arbeitsmarktzugang. Für Stammsaisoniers können Beschäftigungsbewilligungen außerhalb der Saisonkontingente für die Land- und Forstwirtschaft erteilt werden, die Beschäftigungsbewilligungen werden nicht auf die Saison- Kontingente angerechnet und es ist vom AMS kein Ersatzkraftverfahren durchzuführen. Eine Registrierung nach der dynamischen Regelung ist für alle Saisonarbeitskräfte, die in den vorangegangenen fünf Kalenderjahren in zumindest drei Kalenderjahren in der Landund Forstwirtschaft jeweils mindestens drei Monate befristet beschäftigt waren, bei den regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice möglich.

LFI-AMS Infoveranstaltung

Am 5.11.2024 gab es eine gemeinsame Infoveranstaltung des LFI Wien und dem AMS Wien zum Ersatzkraftverfahren und dem sogenannten Vermittlungsvorschlag. Dabei wurden praxisnahe Tipps zur Beschleunigung und Vereinfachung des Ersatzkraftverfahrens sowie für die Beantragung von drittstaatsangehörigen Saisonarbeiter:innen geboten. Der Fokus lag dabei auf der richtigen Antragstellung und der Möglichkeit eines sogenannten Vermittlungsvorschlags. Das AMS ist verpflichtet das vorgeschriebene Ersatzkraftverfahren einzuhalten. Dabei müssen Ersatzarbeitskräfte berücksichtigt werden, die bei den Geschäftsstellen des AMS als arbeitsuchend vorgemerkt sind und auf Grund ihrer Qualifikation für den antragsgegenständlichen Arbeitsplatz prinzipiell in Betracht kommen. Dabei führt eine nicht oder nicht ausreichend sachlich begründete Ablehnung von Ersatzarbeitskräften zu einer Ablehnung der Saisonkontingentebewilligung.

Tipps zur Erst- bzw. Neuantragsstellung im Ersatzkraftverfahren:

  • Die Antragsstellung ist per E-Mail an sab.wien@ams. at oder vereinfacht über das eAMS Konto möglich
  • Der Antrag sollte vollständig ausgefüllt sein (inklusive Unterschrift
  • Bei der Entlohnung muss der anzuwendende Kollektivvertrag inklusive der Einstufung angegeben werden
  • Entscheidend ist eine korrekte Berufsbezeichnung sowie möglichst konkret die geforderten Tätigkeiten und verlangten Fähigkeiten zu beschreiben
  • Eine Ortsübliche Unterkunft sollte, wenn möglich zur Verfügung gestellt werden bzw. bedarf es einer Stellungnahme bei privater Wohngelegenheit
  • Kopie des Reisepasses

Das Service für Unternehmen

Jede regionale Geschäftsstelle des AMS hat ein Bezirks-SFU (Service für Unternehmen). Diese bieten kostenlose persönliche Unternehmens-Besuche sowie telefonische Beratung und online Beratung an. Beim SFU ist es möglich einen sogenannten Vermittlungsvorschlag abzugeben. Dabei wird eine Stellenanzeige geschaltet. Vorteil hiervon ist, dass diese Stellenanzeige jederzeit erfolgen kann und für den Zeitraum der Stellenanzeige bereits Rückmeldungen von potentiellen Ersatzarbeitskräfte erfolgen. Somit spart man sich später im Rahmen eines Ersatzkraftverfahrens diese Zeit und kann so das Ersatzkraftverfahren wesentlich beschleunigt werden. Sie sparen somit Zeit und Kosten und sprechen nur die richtigen Bewerber:innen an. Wichtige Inhalte für eine effiziente Stellenanzeige bzw. Vermittlungsvorschlag, um ungeeignete Bewerber:innen im Vorhinein auszuschließen und um in weiterer Folge eine Beschäftigungsbewilligung zu erhalten:
  • Geben Sie – ergänzend zur Berufsbezeichnung – die für die freie Position erforderlichen Kompetenzen an. Mit den gefragten Kompetenzen kommunizieren Sie klar, was die tatsächlichen Anforderungen am künftigen Arbeitsplatz sind. Die Anforderungen sollten möglichst objektiv sein.
  • Das Gehalt sollte so konkret wie möglich angegeben werden. Bei der Entlohnung nach Kollektivvertrag muss der anzuwendende Kollektivvertrag inklusive der Einstufung angegeben werden.
29.11.2024
Autor:Mag. Erik Graham
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