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Wiener Bio - Aktionsprogramm 2022+

Das Wiener Bio-Aktionsprogramm wird durch höhere Fördersätze deutlich attraktiver gestaltet. Die reguläre Antragsfrist für das Jahr 2024 gilt bis 31. Dezember 2024.
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Dank erfolgreicher Verhandlungen mit dem Land Wien konnten wichtige Verbesserungen bei der Förderrichtlinie rückwirkend für das Jahr 2024 erzielt werden:
  • Höhere Fördersätze
  • Erhöhung der maximalen Fördersummen
  • Erweiterung der Maßnahme Produktionstechnik
Die Änderungen gelten rückwirkend ab 01. Jänner 2024 und sind in der angefügten Tabelle angeführt. Betriebe, die ihren Antrag bereits abgesendet haben, dürfen ihren Antrag natürlich ergänzen – dazu müssen die zusätzlichen Unterlagen, bzw. Rechnungen per E-Mail an bioaktionsprogramm@lk-wien.at übermittelt werden. Dafür gilt ebenfalls die reguläre Antragsfrist bis 31. Dezember 2024.

Bitte beachten Sie, dass die Richtlinienänderung erst nach der offiziellen Genehmigung durch den Wiener Landtag gilt. Es können im Rahmen des Wiener Bio-Aktionsprogrammes 2022+ wieder Kleininvestitionen in der Bio-Landwirtschaft gefördert werden. Vereinfacht gesagt braucht es dafür nur die Rechnung, den Zahlungsnachweis und das Bio Zertifikat aus dem heurigen Jahr. Zusammengefasst die wichtigsten Fakten zum Förderprogramm:

Was kann gefördert werden?

  • Achtung: Es werden nur Fördergegenstände anerkannt, die nicht im Programm Ländliche Entwicklung LE 23-27 oder in der Marktordnung Wein förderbar sind! Dies ist z.B. der Fall, wenn die Mindestinvestitionskosten von 15.000 € nicht erreicht werden. Bei Unklarheiten steht Ihnen das Förderteam der LK Wien gerne beratend zu Seite.
 
  • Förderfähig sind ausschließlich neue Investitionsgegenstände – gebrauchte Investitionsgüter sind ausgeschlossen
 
  • Bei der Maßnahme Direktvermarktung ist zu beachten, dass „Stadternte Wien“ Betriebe bessere Förderkonditionen erhalten. Bei Interesse an der Teilnahme an „Stadternte Wien“ bitten wir um Kontaktaufnahme mit DI Katharina Fraiß, BEd (Tel 01 5879528-31; katharina.fraiss@lk-wien.at)

Wie kann die Förderung beantragt werden?

Jährlich vom 01. November bis zum 31. Dezember wird die Online-Plattform zur Beantragung unter https://bioaktionsprogramm.lk-wien.at/ freigeschaltet. Betriebsführer:innen können sich dort ganz einfach mit ihrer Betriebsnummer und der E-Mail Adresse registrieren bzw. mit bereits vorhandenen Zugangsdaten einloggen. Nach der Anmeldung kann der Antrag selbsttätig ausschließlich online erfasst werden - das Programm leitet Sie dann durch alle erforderlichen Schritte, um den Förderantrag vollständig einzureichen.
Unter anderem müssen Sie dabei ein gültiges Bio-Zertifikat, die entsprechenden Rechnungen und die Zahlungsnachweise hochladen. Achten Sie darauf, dass nur Leistungen aus dem jeweiligen Kalenderjahr anerkannt werden!

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
DI Klaus Zambra: 01 5879528 – 22; klaus.zambra@lk-wien.at
Ilona Müller, BSc.: 01 5879528 – 35; ilona.mueller@lk-wien.at
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Links zum Thema
  • Bio-Aktionsprogramm - Online Plattform zur Beantragung
28.11.2024
Autor:Ilona Müller, BSc
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Weitere Informationen:
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