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Kennzeichnung von Bio-Tieren mit offenen Wartezeiten

Kürzlich hat es eine Klarstellung zur Kennzeichnung von Bio-Tieren auf Viehverkehrsscheinen gegeben, bei denen noch eine Wartezeit offen ist.
Hierbei muss klar zwischen behandelter Tiere zur weiteren (Lebend-)Nutzung und Tiere zur Schlachtung unterschieden werden:
  • Tiere zur weiteren Nutzung
Behandelte Bio-Tiere, die zur weiteren Nutzung (Weitermast oder Zucht) abgegeben werden, können während der für Bio-Betriebe geltenden doppelten Wartezeit am Viehverkehrsschein weiterhin biologisch gekennzeichnet werden. Sie verlieren ihren Bio-Status nicht. Zusätzlich sind zumindest der Beginn und die Dauer der doppelten Wartezeit anzugeben. Weiters wird empfohlen, das verwendete Arzneimittel anzuführen (siehe Beispiel unten).
  • Tiere zur Schlachtung und Gewinnung von Lebensmitteln
Behandelte Bio-Tiere, die direkt zur Schlachtung (Schlachttiere) oder zur Gewinnung von Lebensmittel (z.B. Tiere in Laktation) abgegeben werden, verlieren ihren Bio-Status, solange die für die biologische Produktion gültige doppelte Wartezeit läuft. Sie dürfen auf den Begleitdokumenten daher nicht biologisch gekennzeichnet werden!
  • Zusätzliche Angaben in Bezug auf Blauzunge
Speziell in Bezug auf die Blauzungenkrankheit erfolgen derzeit bei Wiederkäuer weitere zusätzliche Angaben, um diese innerhalb Österreichs verbringen zu können. Dabei geht es vor allem um die Bestätigung, dass die betreffenden Tiere augenscheinlich gesund sind. Gegebenenfalls wird auch die Behandlung mit Repellentien als Abwehrmittel gegen Ektoparasiten/Insekten vermerkt. Folgende Kürzel werden in der Spalte "Nähere Angaben" verwendet:
G: Tierhalter:in bestätigt, dass das genannte Tier frei von Krankheitssymptomen ist
R: Tierhalter:in bestätigt, dass das genannte Tier mit Repellentien behandelt wurde
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Angaben Viehverkehrsschein bei Bio-Rindern mit offenen Wartezeiten. © LK OÖ/Rudlstorfer
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Angaben Viehverkehrsschein bei Bio-Rindern mit offenen Wartezeiten. © LK OÖ/Rudlstorfer
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27.11.2024
Autor:Stefan Rudlstorfer
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