Entsprechende Rechnungen könnten seit dem 28. Juli 2021 somit zu hoch gewesen sein. Betroffen sind PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 20 kW Anschlussleistung. Meist wurde die bestehende Bezugsleistung bei der Ermittlung der Anschlusskosten durch den Netzbetreiber nicht abgezogen. Der Rückzahlbetrag ergibt sich aus der Bezugsleistung, multipliziert mit dem gesetzlichen Netzzutrittsentgelt, das bei Aufdachanlagen zwischen 10 - 35 Euro liegt. Damit kann es sich, je nach Fall, um einige hundert Euro handeln. Eine Kontaktaufnahme seitens der Betroffenen sei für die Erstattung nicht erforderlich, erklären die Betreiber. Die Rückzahlungen könnten noch in diesem Jahr beginnen.
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