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Wie jedes Jahr seit Inkrafttreten der Bio-Verordnung (EU) 2018/848 im Jahr 2022 hat der Beirat für die biologische Produktion auch heuer wieder die Verfügbarkeit von biologischem Saatgut, Küken und Bruteiern sowie Eiweißfuttermitteln für Ferkel und Junggeflügel überprüft. Bezugnehmend darauf wurden die nationalen Regelungen für Ausnahmegenehmigungen angepasst und noch zu definierende nationale Produktionsvorgaben erstellt.