Der Antrag auf Kontrollkostenzuschuss ist einmalig zu stellen und wird für die Dauer von 5 Jahren gewährt. Die Ausschüttung erfolgt jährlich und muss mittels Zahlungsantrag jedes Jahr ausgelöst werden. © Pixabay_krissie |
Die Beantragung des Bio-Kontrollkostenzuschusses* ist seit 2024 über die Digitale Förderplattform (DFP) durchzuführen (www.eama.at). Der Förderantrag für die Maßnahme 77 - 01 (Teilnahme an einer Qualitätsregelung) ist einmalig für die gesamte bzw. für die verbleibende Förderperiode (GAP 23 - 27) zu beantragen und kann von Personen beantragt werden, die neu in die biologische Wirtschaftsweise eingestiegen sind oder erstmals einen Bio-Betrieb bewirtschaften (Bewirtschafterwechsel). Die Gewährung des Zuschusses wird durch die Abgabe eines Zahlungsantrages ausgelöst, der jährlich über die DFP zu stellen ist.