Die Hauptauszahlung der AMA erfolgt heuer am 19. Dezember und umfasst neben den GAP-Zahlungen auch die Rückvergütung CO2-Bepreisung und den Bodenbewirtschaftungsbeitrag. © Thomas Weber/LKÖ |
Am 19. Dezember werden 100% der Direktzahlungen und 75% der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete sowie des Agrarumweltprogramms ÖPUL ausbezahlt. Eine Ausnahme bilden hierbei die vier Maßnahmen der Ökoregelung, welche im Rahmen des ÖPUL abgewickelt werden, jedoch Teil der Direktzahlungen sind. Die Maßnahmen System Immergrün, Tierwohl – Weide sowie Erosionsschutz Wein, Obst, Hopfen werden im Dezember entsprechend der Untergrenze des Prämienbandes laut Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 ausbezahlt. Der jeweils restliche Betrag unter Berücksichtigung der tatsächlichen Beantragung wird im Juni 2025 ausbezahlt, die Maßnahme Zwischenfruchtanbau zur Gänze. Die Restzahlung der 25% für ÖPUL und Ausgleichszulage erfolgt ebenfalls im Juni 2025.
Die Restzahlung der 25% für ÖPUL und Ausgleichszulage erfolgt im Juni 2025. Eine Ausnahme bildet hierbei die Maßnahme Zwischenfruchtanbau, welche zur Gänze im Juni 2025 ausbezahlt wird. Die Höhe der Abgeltung für die vier ÖPUL Maßnahmen im Rahmen der Öko-Regelung erfolgt innerhalb des jeweiligen Prämienbands laut Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 in Abhängigkeit der gesamten für die Ökoregelungen zur Verfügung stehenden Mittel. Die Bescheide und Mitteilungen mit Detailinformationen zu den Auszahlungen werden von der AMA am 15. Jänner 2025 bereitgestellt.
Die Restzahlung der 25% für ÖPUL und Ausgleichszulage erfolgt im Juni 2025. Eine Ausnahme bildet hierbei die Maßnahme Zwischenfruchtanbau, welche zur Gänze im Juni 2025 ausbezahlt wird. Die Höhe der Abgeltung für die vier ÖPUL Maßnahmen im Rahmen der Öko-Regelung erfolgt innerhalb des jeweiligen Prämienbands laut Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 in Abhängigkeit der gesamten für die Ökoregelungen zur Verfügung stehenden Mittel. Die Bescheide und Mitteilungen mit Detailinformationen zu den Auszahlungen werden von der AMA am 15. Jänner 2025 bereitgestellt.