Neu: Die Förderrichtlinie
zum Wiener Bio-Aktionsprogramm
2022+ befindet sich
derzeit in Überarbeitung. Möglicherweise
werden im Zuge
dessen die Fördersätze und die
maximalen Förderbeträge erhöht.
Wir informieren Sie, sobald
es dazu Neuigkeiten gibt.
Auch in diesem Jahr können
im Rahmen des Wiener Bio-Aktionsprogrammes
2022+ wieder
kleinere Investitionen in
der Bio-Landwirtschaft gefördert
werden. Vereinfacht gesagt
braucht es dafür nur die
Rechnung, den Zahlungsnachweis
und das Bio Zertifikat aus
dem heurigen Jahr. Zusammengefasst
finden Sie nachstehend
nochmal die wichtigsten
Fakten zum Förderprogramm:
Wiener Bio- Aktionsprogramm 2022+
Nicht vergessen: Online Beantragung von 01.11. bis 31.12.2024!
Wer kann eine Förderung beantragen?
* Zertifizierte Bio-Betriebe mit mindestens:
* Betriebe ohne Bio-Zertifikat können die Startförderung zur Umstellung auf biologische Wirtschaftsweise beantragen. Bei Interesse bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit der LK Wien (Kontaktdaten s.u.)
- 3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche oder
- 0,5 ha Spezialkulturflächen (Weinbau, Gartenbau, Obstbau, etc.) oder
- bei flächenunabhängiger Produktion (Pilzzucht, Imkerei, etc.), wenn eine Pflichtversicherung (Unfall) bei der SVS besteht
* Betriebe ohne Bio-Zertifikat können die Startförderung zur Umstellung auf biologische Wirtschaftsweise beantragen. Bei Interesse bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit der LK Wien (Kontaktdaten s.u.)
Was kann gefördert werden?
- Achtung: Es werden nur Fördergegenstände anerkannt, die nicht im Programm Ländliche Entwicklung LE 23-27 förderbar sind! Dies ist z.B. der Fall, wenn die Mindestinvestitionskosten von 15.000 € nicht erreicht werden. Bei Unklarheiten steht Ihnen das Förderteam der LK Wien gerne beratend zu Seite
- Förderfähig sind ausschließlich neue Investitionsgegenstände – gebrauchte Investitionsgüter sind ausgeschlossen
- Bei der Maßnahme Direktvermarktung ist zu beachten, dass „Stadternte Wien“ Betriebe bessere Förderkonditionen erhalten. Bei Interesse an der Teilnahme an „Stadternte Wien“ bitten wir um Kontaktaufnahme mit Katharina Fraiß (01 5879528-31; katharina.fraiss@lk-wien.at)
Wie kann die Förderung beantragt werden?
- Jährlich vom 01. November bis zum 31. Dezember wird die Online-Plattform zur Beantragung unter https://bioaktionsprogramm.lk-wien.at/ freigeschaltet. Betriebsführer:innen können sich dort ganz einfach mit ihrer Betriebsnummer und der E-Mailadresse einmalig registrieren. Nach erfolgter Registrierung kann der Antrag selbsttätig ausschließlich online erfasst werden - das Programm leitet Sie dann durch alle erforderlichen Schritte, um den Förderantrag vollständig einzureichen. Unter anderem müssen Sie dabei ein gültiges Bio-Zertifikat, die entsprechenden Rechnungen und die Zahlungsnachweise hochladen. Achten Sie darauf, dass nur Leistungen aus dem jeweiligen Kalenderjahr anerkannt werden!