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Das neue Wiener Klimagesetz

Wer vertritt die Interessen der Wiener Landwirtschaft?
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Das neue Klimagesetz befindet sich in der öffentlichen Begutachtung. Das Wiener Klimagesetz hat zum Ziel, den Beitrag der Bundeshauptstadt Wien zum Klimaschutz zu definieren, die Bundeshauptstadt Wien an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen, die Anfälligkeit gegenüber Klimaänderungen zu vermindern, die Anpassungsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit zu stärken und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Das Bekenntnis der Bundeshauptstadt Wien zur Klimaneutralität 2040 steht im Mittelpunkt. Weitere Inhalte sind die Fortschreibung des Klimafahrplans, das Klimabudget, einen Klimacheck für Gesetze und Verordnungen und die Einrichtung diverse Steuerungsgruppen und Fachgremien (Klimarat).

Landwirtschaft ist klimarelevanter Bereich

Die Landwirtschaft mit all ihren Produktionssparten ist insbesonders vom Klimawandel betroffen. Die Auswirkungen des Klimawandels stellen sowohl Herausforderungen und Chancen dar. Im vorliegenden Entwurf zum Klimagesetz sind mehrere klimarelevante Bereiche aufgelistet. In den Bereichen Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Energieversorgung, Siedlungsstruktur und Raumordnung, Rohstoffeinsatz und die Güterproduktion, Inanspruchnahme von Boden, Natur oder Landschaft sowie Wasserressourcen und Gewässer ist die Landwirtschaft (Produktion, Standortsicherung) massiv betroffen. Die Land- und Fortwirtschaft per se ist ohnehin als eigener klimarelevanter Bereich im Gesetz aufgezählt.

LK Wien nicht eingebunden

Umso mehr ist es verwunderlich, dass offensichtlich niemand für die Vertretung der Interessen der Landwirtschaft in Wien vorgesehen ist. Im neu geschaffenen Gesetz sind komplexe, teilweise überbordende Steuerungsgruppen und Fachgremien (Klimarat - Gesellschaft „Sounding Board“, Klimarat Stadt „City Board“, Klimarat Wissenschaft „Advisory Board“ usw.) mit unterschiedlichen Fach- und Berichtsbefugnissen vorgesehen. Der Klimarat – Gesellschaft soll die zivilgesellschaftliche Repräsentanz sicherstellen. Der Klimarat – Gesellschaft gehören bis zu 22 Mitglieder an. Dorthin sollen Vertreter:innen der politischen Parteien, Fachpersonal aus den Ministerien, Vertreter:innen der Wirtschaft, der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer Wien und der Umweltorganisationen (NGO) entsendet werden können. Obwohl die Landwirtschaft massiv vom Klimawandel betroffen ist, findet man keine Entsendungsmöglichkeit für (eine) Vertreter:in der Wiener Landwirtschaft bzw. der Landwirtschaftskammer Wien. Ob dies bewusst geschehen ist oder man auf die Vertreter der Landwirtschaft schlicht vergessen hat, sei dahingestellt. Man legt somit aber wieder einmal die zukünftige Ausrichtung bzw. Gestaltung der Landwirtschaft in die Hände anderer, man bindet die unmittelbar Betroffenen (=landwirtschaftlichen Produzenten) nicht ein.

Sicherung der Versorgungssicherheit

Die Landwirtschaftskammer Wien hat in ihrer Stellungnahme auf diesem Umstand hingewiesen und ein entsprechendes Entsendungsrecht eingefordert, um die landwirtschaftlichen Interessen entsprechend wahren zu können. Nur mit einer entsprechenden Mitgestaltung durch die betroffenen Landwirt: innen bei den Auswirkungen des Klimawandels ist die Sicherung der Nahversorgung, die Aufrechterhaltung der Lebensmittelproduktion und die Versorgungssicherheit nachhaltig zu gewährleisten.
23.10.2024
Autor:Mag. Christian Reindl
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