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Neuer optionaler Zuschlag “Almweideplan“ innerhalb der Maßnahme Almbewirtschaftung

Die Teilnahme an diesem Zuschlag für das Jahr 2025 ist im MFA 2025 bis 31. Dezember 2024 zu beantragen.
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Ab dem MFA 2025 steht Almbewirtschaftern mit dem Almweideplan ein neuer einjähriger optionaler Zuschlag zur Förderung der gelenkten Weideführung. © Ludwig Berchtold
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Ab dem MFA 2025 steht Almbewirtschaftern mit dem Almweideplan ein neuer einjähriger optionaler Zuschlag zur Förderung der gelenkten Weideführung. © Ludwig Berchtold
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Die kommende Antragstellung welche mit November 2024 startet, bietet für die Almbewirtschaftenden eine zusätzliche Möglichkeit. Der “Optionale Zuschlag Almweideplan“ kann von allen Almverantwortlichen, die an der ÖPUL Maßnahme “Almbewirtschaftung“ teilnehmen, auf freiwilliger Basis zusätzlich beantragt werden. Die Zusatzoption kann jährlich beantragt werden. Der Ersteinstieg ist bereits mit MFA 2025 möglich, wobei dies jeweils bis 31. Dezember des Vorjahres im Rahmen der Antragsabgabe bekanntzugeben ist. Auch in den Folgejahren der aktuellen GAP-Periode sind Neueinstiege möglich.

Auftrieb von bis max. 2,4 RGVE/ha Almweidefläche möglich

Ein großer Vorteil für Almen mit einem hohen Futterangebot ist, dass durch diesen Zuschlag nach entsprechender Darlegung im Almweideplan auch bis zu 2,4 RGVE/ha aufgetrieben werden können, statt der wie sonst im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme Almbewirtschaftung definierten maximalen 2,0 RGVE/ha. Dies ist gesondert zu beantragen.

Prämiensätze

Die Höhe der Förderung liegt bei 20 Euro/ha Netto-Almweidefläche und Jahr, ist jedoch mit 20 ha gedeckelt. Das heißt Almen mit mehr als 20 ha Almweidefläche können max. 400 Euro pro Antragsjahr lukrieren.

Fördervoraussetzungen

Grundsätzlich ist für die Gewährung der Prämie die Erstellung eines Almweideplans zur gelenkten Weideführung für alle Almen des Betriebes erforderlich. Auch sollen die teilnehmenden Almbetriebe bereits ein standortangepasstes Weidemanagement insbesondere durch eine gelenkte Weideführung umsetzen bzw. dieses ab der Beantragung des Zuschlags einführen, wobei die Umsetzung der im Almweideplan festgehaltenen Maßnahmen in der Praxis nicht Gegenstand von etwaigen Kontrollen sein wird.

Almweideplan

Es wird ein Formular für den Almweideplan zur Verfügung gestellt. Ergibt der Almweideplan, dass mehr als 2 RGVE/ha (bis max. 2,4 RGVE/ha) aufgetrieben werden können, ist eine gesonderte Begründung sowie Beantragung in der Almauftriebsliste notwendig. Darzustellen sind unter anderem entsprechende Entwicklungsziele und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Im Zuge der vorausgesetzten Weiterbildungsveranstaltungen wird eine Hilfestellung in Hinblick auf das Ausfüllen des Formulars angeboten.

Besuch einer Weiterbildungsveranstaltung

Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung der Prämie ist der einmalige Besuch einer 4-stündigen Weiterbildungsveranstaltung bis spätestens 15. Juli des Antragsjahres.
 
Die Weiterbildung hat jedenfalls die Themen Almwirtschaft
(Weideführung/standortangepasste Beweidung) und damit verbundene ökologische Auswirkungen zu beinhalten. Anrechenbar sind Kursbesuche ab dem 01. Oktober 2024. Aufgrund von betrieblichen Erfordernissen kann der Kurs auch von einer am Betrieb maßgeblich tätigen und in die Bewirtschaftung eingebundenen Person besucht werden. Eine schriftliche Kursbesuchsbestätigung ist nach Aufforderung an die AMA zu übermitteln, sofern die Übermittlung nicht durch den Bildungsanbieter erfolgt.  Die Ländlichen Fortbildungsinstitute (LFI) werden als anerkannte Bildungsanbieter über die entsprechenden Weiterbildungsangebote informieren.
 
Allgemein hat der Zuschlag Almweideplan zum Ziel, weiteres Bewusstsein für die Bedeutung eines standortangepassten Weidemanagements zu schaffen. Neben wirtschaftlichen Vorteilen, sind auch die positiven Auswirkungen auf die Biodiversität von hoher Bedeutung.
Downloads zum Thema
  • Almweideplan_Formular 2_Maßnahmen_Ziele
  • Almweideplan_Formular 3_ü. 2 GVE_ha
  • Almweideplan_Formular 1_Kenndaten
15.10.2024
Autor:Dipl.-Ing. Markus Fischer
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