Ab dem MFA 2025 steht Almbewirtschaftern mit dem Almweideplan ein neuer einjähriger optionaler Zuschlag zur Förderung der gelenkten Weideführung. © Ludwig Berchtold |
Die kommende Antragstellung welche mit November 2024 startet, bietet für die Almbewirtschaftenden eine zusätzliche Möglichkeit. Der “Optionale Zuschlag Almweideplan“ kann von allen Almverantwortlichen, die an der ÖPUL Maßnahme “Almbewirtschaftung“ teilnehmen, auf freiwilliger Basis zusätzlich beantragt werden. Die Zusatzoption kann jährlich beantragt werden. Der Ersteinstieg ist bereits mit MFA 2025 möglich, wobei dies jeweils bis 31. Dezember des Vorjahres im Rahmen der Antragsabgabe bekanntzugeben ist. Auch in den Folgejahren der aktuellen GAP-Periode sind Neueinstiege möglich.