Die ID Austria ID Austria (oesterreich.gv.at) ermöglicht es Ihnen sich in Österreich sicher und digital zu identifizieren um digitale Services nutzen und Geschäfte abzuschließen zu können. Mit diesem staatlichen elektronischen Identitätsnachweis können bereits über 200 Behördenwege (bspw. Finanz-Online, Versicherungsdatenabfrage oder Pensionskonto) online erledigt werden. Insgesamt stehen über 400 Dienste zur Verfügung, u.a. das Vorweisen von Ausweisdokumenten in digitaler Form (z.B. Führerschein, Reisepass, Altersnachweis, etc..). Die ID Austria ist eine Weiterentwicklung von Handy-Signatur und Bürgerkarte und befindet sich seit dem 5. Dezember 2023 befindet im regulären Betrieb.
Grundvoraussetzungen für die ID Austria
Um die ID Austria nutzen zu können, muss das Smartphone über eine Gesichts-/Iriserkennung bzw. Fingerabdruck-Funktion verfügen und die App "Digitales Amt" (oesterreich.gv.at) in der aktuellsten Version installiert sein. Weiters sind ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) sowie ein aktuelles Passfoto (nicht älter als sechs Monate) für die Registrierung erforderlich.
Ausstellung der ID Austria
Die Ausstellung der ID Austria erfolgt ausschließlich durch offizielle Regierungsbehörden wie der Passbehörde, der Landespolizeidirektion oder dem Finanzamt und bedarf stellenweise einer Terminvereinbarung. Dasselbe gilt für das Zurücksetzen des Passworts. Eine Übersicht über alle Registrierungsbehörden in Österreich finden sie unter Registrierungsbehörden (oesterreich.gv.at) .
ID Austria beim Mehrfachantrag
Das Absenden eines Mehrfachantrags (MFA) sowie von Korrekturen zum MFA ist nur mittels ID Austria möglich, Rindermeldungen und Eingaben (EON) können weiterhin auch nach Einstieg mittels eAMA PIN-Code vorgenommen werden. Ausschließlich bei Inanspruchnahme der Hilfestellung durch die Landwirtschaftskammer bei der Antragseinreichung darf in begründeten Fällen, wo dies nicht anders möglich ist, die Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung vom Antragsteller noch per Hand und somit ohne Verwendung der ID Austria erfolgen. Dennoch wird dringend empfohlen, sich so rasch wie möglich für die ID Austria registrieren zu lassen. Antworten auf häufig gestellte Fragen zum eAMA-Login mit ID Austria oder eAMA-PIN-Code finden sie unter Häufige Fragen (FAQ) zum eAMA-Login | AMA - AgrarMarkt Austria .
ID Austria in der Digitalen Förderplattform
Der Einstieg in die Digitale Förderplattform und somit auch die Antragstellung (Förderantrag und Zahlungsantrag) für Fördermaßnahmen wie die Investitionsförderung oder Niederlassungsprämie sind ausschließlich unter Verwendung der ID Austria möglich.
Elektronische Vollmacht mittels ID Austria
Ist eine Antragsabgabe für den Bewirtschafter selbst nicht möglich, kann einer Person zum Arbeiten im eAMA (inkl. Antragsabgabe) eine elektronische Vollmacht ausgestellt werden. Dies erfolgt entweder über das Vollmachtenservice der Stammzahlenregisterbehörde oder das Unternehmensservice Portal (USP). Eine Schritt für Schritt Anleitung über die Ausstellung einer elektronische Vollmacht finden sie unter Elektronische Vollmacht | AMA - AgrarMarkt Austria .
Grundvoraussetzungen für die ID Austria
Um die ID Austria nutzen zu können, muss das Smartphone über eine Gesichts-/Iriserkennung bzw. Fingerabdruck-Funktion verfügen und die App "Digitales Amt" (oesterreich.gv.at) in der aktuellsten Version installiert sein. Weiters sind ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) sowie ein aktuelles Passfoto (nicht älter als sechs Monate) für die Registrierung erforderlich.
Ausstellung der ID Austria
Die Ausstellung der ID Austria erfolgt ausschließlich durch offizielle Regierungsbehörden wie der Passbehörde, der Landespolizeidirektion oder dem Finanzamt und bedarf stellenweise einer Terminvereinbarung. Dasselbe gilt für das Zurücksetzen des Passworts. Eine Übersicht über alle Registrierungsbehörden in Österreich finden sie unter Registrierungsbehörden (oesterreich.gv.at) .
ID Austria beim Mehrfachantrag
Das Absenden eines Mehrfachantrags (MFA) sowie von Korrekturen zum MFA ist nur mittels ID Austria möglich, Rindermeldungen und Eingaben (EON) können weiterhin auch nach Einstieg mittels eAMA PIN-Code vorgenommen werden. Ausschließlich bei Inanspruchnahme der Hilfestellung durch die Landwirtschaftskammer bei der Antragseinreichung darf in begründeten Fällen, wo dies nicht anders möglich ist, die Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung vom Antragsteller noch per Hand und somit ohne Verwendung der ID Austria erfolgen. Dennoch wird dringend empfohlen, sich so rasch wie möglich für die ID Austria registrieren zu lassen. Antworten auf häufig gestellte Fragen zum eAMA-Login mit ID Austria oder eAMA-PIN-Code finden sie unter Häufige Fragen (FAQ) zum eAMA-Login | AMA - AgrarMarkt Austria .
ID Austria in der Digitalen Förderplattform
Der Einstieg in die Digitale Förderplattform und somit auch die Antragstellung (Förderantrag und Zahlungsantrag) für Fördermaßnahmen wie die Investitionsförderung oder Niederlassungsprämie sind ausschließlich unter Verwendung der ID Austria möglich.
Elektronische Vollmacht mittels ID Austria
Ist eine Antragsabgabe für den Bewirtschafter selbst nicht möglich, kann einer Person zum Arbeiten im eAMA (inkl. Antragsabgabe) eine elektronische Vollmacht ausgestellt werden. Dies erfolgt entweder über das Vollmachtenservice der Stammzahlenregisterbehörde oder das Unternehmensservice Portal (USP). Eine Schritt für Schritt Anleitung über die Ausstellung einer elektronische Vollmacht finden sie unter Elektronische Vollmacht | AMA - AgrarMarkt Austria .