Maßnahmen- und Flächenbeantragung
Bei der Maßnahme „Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau“ handelt es sich um eine einjährige ÖPUL 2023 Maßnahme. D.h. der Gartenbaubetrieb kann jährlich frei wählen ob er an der Maßnahme teilnehmen will oder nicht. Prinzipiell verlängert sich die ÖPUL 2023 Maßnahme „Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau“ automatisch, d.h. es muss kein eigener Verlängerungsantrag gestellt werden. Nach Erfüllung des einjährigen Vertragszeitraumes ist ein Ausstieg aus der Maßnahme „Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau“ möglich. Es kann auch ein Ausstieg nach zwei oder mehreren Teilnahmejahren vorgenommen werden. Ein Ausstieg ist mittels Maßnahmenabmeldung im Mehrfachantrag kund zu tun.
Hat man bislang noch nicht an dieser Maßnahme teilgenommen, möchte dies jedoch ab dem Jahr 2025 tun, so ist der Einsatz von Nützlingen mittels des Mehrfachantrages 2025 im Zeitraum 2. November 2024 bis spätestens 31. Dezember 2024 zu beantragen. Der letzte Einstieg in die Maßnahme „Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau“ ist mit dem Förderjahr 2027 möglich (Beantragung bis 31. Dezember 2026). Um einen Schlag für die Maßnahme zu beantragen, muss dieser in der Feldstücksliste des Mehrfachantrages mit dem Code NUE gekennzeichnet werden. Eine prämienfähige Beantragung ist auf allen Schlagnutzungsarten mit Folientunnel oder Gewächshaus bei den Feldstücksnutzungsarten „Ackerland“ (A) oder „Geschützter Anbau“ (GA) möglich. Befinden sich die Flächen auf gewachsenem Boden, sind sie mit der Feldstücksnutzungsart „A“ zu beantragen. Flächen mit Töpfen oder Substratkulturen sind mit der Feldstücksnutzungsart „GA“ zu beantragen.
Erfolgt der Anbau auf einer Fläche wechselweise sowohl auf gewachsenem Boden als auch in Töpfen oder als Substratkultur, gilt dabei die mehrheitliche Nutzungsweise als ausschlaggebend!
(Bsp.: Jänner bis März Kultur Vogerlsalat im Gewächshaus im gewachsenen Boden und von April bis Oktober Paradeiser auf Substratmatten = Fläche wird mit der Feldstücksnutzungsart „GA“ beantragt, da die zeitliche Mehrheit auf Substratmatten erfolgt.)
Achtung: Erfolgt in einem Förderjahr keine Codierung von Flächen mit dem Code „NUE“, so erlischt die Verpflichtung für diese Maßnahme. Es ist ein neuer fristgerechter Maßnahmenantrag im Mehrfachantrag erforderlich, wenn der Betrieb wieder prämienfähig an der Maßnahme im Folgejahr teilnehmen möchte.