Will man ab 2025 an einer neuen ÖPUL-Maßnahme oder einem neuen Maßnahmenzuschlag teilnehmen, muss man diese bis spätestens 31.12.2024 im MFA 2025 beantragen. Bevor man neue Maßnahmen oder einen neuen Zuschlag beantragt, muss man sich mit den damit verbundenen Auflagen auseinandersetzen. Bei „mehrjährigen ÖPUL 2023 Maßnahmen“ besteht mit Mehrfachantrag 2025 bis spätestens 31.12.2024 die Möglichkeit diese neu zu beantragen. Die Laufzeit dieser Maßnahmen erstreckt sich von 01.01.2025 bis einschließlich 31.12.2028. Mehrjährige Maßnahmen sind z.B.
- Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung
- Biologische Wirtschaftsweise
- Erosionsschutz Acker
- Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
- Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
- Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker
- Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien
- Naturschutz
- Ergebnisorientierte Bewirtschaftung
Die letzte Einstiegsmöglichkeit in einjährige Maßnahmen und deren Optionen ist bis spätestens 31.12.2026 mittels des MFA 2027 möglich. Einjährige Maßnahmen sind z.B.
- Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau
- Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün
- Erosionsschutz Wein, Obst, Hopfen
- Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau
- Tierwohl Maßnahmen
Um am ÖPUL 2023 teilnehmen zu können, muss im ersten Jahr der Teilnahme und unabhängig von der beantragten ÖPUL-Maßnahme eine Betriebsmindestgröße von 1,5 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche erreicht werden. Kleinere Betriebe können nur dann teilnehmen, wenn sie im ersten Teilnahmejahr mindestens ein halbes Hektar Flächen im geschützten Anbau – darunter versteht man Folientunnel und Glashäuser – bewirtschaften.
Für mehrjährige Verpflichtungen gilt die erstmalige Antragstellung als Verpflichtungsbeginn. Einjährige Maßnahmen müssen bei laufender Verpflichtung nicht jährlich neu beantragt werden, sondern verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr (sofern keine Abmeldung erfolgt).