SVS Unterstützungsfonds für landwirtschaftliche Betriebe
Zuschuss bei Schäden an betrieblichen Einrichtungen
In den letzten Monaten haben heftige Unwetter und starke Regenfälle in Österreich erhebliche Schäden verursacht. Besonders betroffen sind viele Betriebe, die durch Hochwasser und Überschwemmungen in ihrer Existenz bedroht sind. In solchen Katastrophenfällen bietet die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) Hilfe durch ihren Unterstützungsfonds.
Der Unterstützungsfonds der SVS bietet eine kleine finanzielle Hilfe für Betriebe, die durch Hochwasser und Unwetter betroffen sind. Durch die schnelle und unbürokratische Abwicklung der Anträge können betroffene Unternehmen rasch Unterstützung erhalten und so die Folgen der Katastrophe besser bewältigen.
800 € Unterstützung
Für Schäden an Betriebseinrichtungen (Maschinen und Betriebsgebäude, Maschinen oder sonstigen Gütern, die der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit dienen) kann die SVS einen Zuschuss aus dem SVS Unterstützungsfonds in der Höhe von 800 € auszahlen.
Hingewiesen wird, dass nur entstandene Schäden an betrieblichen Einrichtungen ersetzt werden, nicht aber an privaten Gütern (zB: Wohnhaus…). Land- und forstwirtschaftliche Flächen selbst sind keine sonstigen Güter im Sinne des Antrags, für bloße Flurschäden kann keine Unterstützung erfolgen.
Grundsätzlich wird eine umfangreiche und sorgfältige Dokumentation (z.B. Fotos) von Schäden bzw. eine Aufbewahrung von Schadensprotokollen empfohlen.
Antragstellung für Landwirte
Wer kann Unterstützung beantragen? Der Unterstützungsfonds der SVS richtet sich an alle GSVG- und BSVG-Versicherten mit aufrechter Pensionsversicherung. Dies umfasst sowohl Gewerbetreibende als auch Land- und Forstwirte. Die Abwicklung der Anträge erfolgt je nach Versicherungsart aber unterschiedlich. GSVG-Versicherte wenden sich im en sich im Schadensfall direkt an die Wirtschaftskammer im betroffenen Bundesland.
Betroffene Landwirte (BSVG-Versicherte) stellen ihren Antrag direkt bei der SVS. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert und schnell. Das entsprechende Formular ist
hier auf der Website der SVS verfügbar.
Zudem gibt es – aktuell für Betroffene der Hochwasserkatastrophe wie auch generell bei Zahlungsschwierigkeiten – die Möglichkeit der Anpassung der Beitragsgrundlage sowie von Ratenvereinbarungen oder einer Stundung der Beiträge.
02.10.2024
Autor:Mag. Christian Reindl