Beachten Sie, dass es aufgrund der Hochwasser-Situation der vergangenen Woche keine Ausnahmeregelung für die Beantragung gibt und der 30. September 2024 der letztmögliche Termin ist, um Zwischenfruchtbegrünungen zu beantragen.
Beantragung Begrünungsvariante 4, 5, 6 und 7 bis 30. September 2024
Die Begrünungsvarianten 4, 5, 6 und 7 in der Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" können nur noch bis 30. September 2024 im Mehrfachantrag Flächen beantragt werden.
Variante 5 kann aufgrund der starken Niederschläge auch nach dem 20. September 2024 noch angelegt werden. Jedoch muss die Anlage zum frühestmöglichen Zeitpunkt (sobald die Fläche wieder befahr ist) erfolgen. Zu Bedenken ist, dass die Begrünung trotz eines späteren Anlagetermins noch flächendeckend werden muss. Für Variante 6 gibt es keine Ausnahmeregelung. Diese muss bis spätestens 15. Oktober 2024 angebaut werden.