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EU-Soforthilfe für Erzeuger im Sektor Wein und Obst 2024

Entschädigung Spätfrost 2024 Obst und Wein
Österreich hat im Frühsommer des heurigen Jahres für spätfrostgeschädigte Obst- und Weinbaubetriebe im EU-Agrarkrisentopf um Entschädigungen angesucht und diese auch zugesagt bekommen. Bis zum 7. Oktober können nun Anträge zur EU-Soforthilfe gestellt werden, wenn der Minderertrag mindestens 40% beträgt.
  • 1. Wein
Das Merkblatt für die Frostschadenshilfe Wein wurde auf der Website der AMA veröffentlicht:https://www.ama.at/formulare-merkblaetter#24480

Wie im Punkt 2 ersichtlich, ist ein formloser Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bis spätestens 07. Oktober 2024 zu beantragen.
 
Der Antrag sollte idealerweise per Mail an die E-Mail Adresse johann.unger@bml.gv.at gestellt werden. Ist aber auch per Post möglich.

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
 
1. Betreff: Antrag auf Zuschuss infolge Frostschadens 2024
2. Name/Firma, Betriebsnummer und Anschrift der antragstellenden Person, einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse (bei juristischen Personen auch den Namen der vertretungsbefugten Person)
3. Geschätzter Gesamtertrag der Erntemeldung 2024 in kg
4. Anzahl der ertragsfähigen bewirtschafteten ha in der Erntemeldung 2024
5. Durchschnittsertrag der Erntemeldung 2023 in kg pro ha ertragsfähiger Fläche
6. War die antragstellende Person (bzw. Betriebsnummer) im Jahr 2023 nicht zur Abgabe einer Erntemeldung verpflichtet, so sind die Gründe dafür am Antrag anzugeben (zB: Neuübernahme des Betriebs 2024, etc.); siehe dazu auch Punkt 2.1 Achtung: Für die Beantragung der Soforthilfe ist eine Betriebsnummer eine verpflichtende Voraussetzung! Diese kann bei der LK Wien angesucht werden. Achtung: Die Beantragung der Betriebsnummer kann einige Tage beanspruchen. Achtung: Aus Zeitgründen kann die Erntemeldung 2024 (die bis zum 15.12.2024 abgegeben werden muss) nicht abgewartet werden. Es muss daher der zu erwartende Ertrag der Ernte 2024 bestmöglich geschätzt werden! Merkblatt „EU-Soforthilfe für Erzeuger im Sektor Wein 2024“ Seite 6 von 10 www.eama.at | www.ama.at
7. Beschreibung des Frostschadenereignisses oder der Frostschadensereignisse: Ort (Feldstück, Parzelle, ...), Zeitpunkt (Datum, ungefähre Uhrzeit), Ausmaß der Schädigung, Größe der geschädigten Fläche in m², allfällige weitere Angaben
8. Bestätigung, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen getätigt werden.
 
Ein ungeklärter Punkt ist noch wie vorgegangen werden kann bei Betrieben die im Jahre 2023 nennenswerte Hagelschäden gehabt haben, und damit nicht zu einer repräsentativen Erntemenge im Jahr 2023 gekommen sind.
 
Weitere Details siehe Merkblatt oder im Winzer-Artikel:
https://www.der-winzer.at/news/2024/09/entschaedigung-spaetfrost-2024.html
 
  • 2. Obst
Die Entschädigung bezieht sich auf folgende Kulturen: Apfel, Birne, Quitte, Marille, Kirsche, Pfirsich, Nektarine, Zwetschke/Pflaume, Weichsel sowie Strauchbeeren. Bei den Strauchbeeren wird zwischen Verarbeitungs- und Tafelproduktion unterschieden. Die genaue Höhe der Entschädigung pro Hektar steht noch nicht fest und hängt von der letztlich gemeldeten Schadensfläche ab.
 
Im Obstbau wurden pro Kultur Gebietskulissen festgelegt, die aufgrund von Daten der Hagelversicherung Frost erfahren haben. Alle Gebietskulissen samt Merkblatt sind auf der AMA-Website veröffentlicht: https://www.ama.at/formulare-merkblaetter#24480
 
Die nächsten Schritte für die Betriebe:
  • Jene Betriebe die in den „blauen Gemeinden“ liegen, also innerhalb der Gebietskulisse für die jeweilige Kultur, sind keine weiteren Schritte nötig – die Auszahlung erfolgt automatisch.
  • Für Betriebe, die außerhalb der Gebietskulisse liegen und Frostschäden erlitten haben, ist eine Nachmeldung für Entschädigungen über eAMA erforderlich. Die Frist für die Antragstellung ist sehr kurz (bis 03.10.2024). Die Anmeldung ist einfach, jedoch wird ein Gutachten eines Obstbauexperten benötigt. Die Obstbauexperten der Landwirtschaftskammer, aber auch andere Experten (siehe Merkblatt) können diese Gutachten ausstellen. Dieses Gutachten kann man bis zum 15.10. nachreichen (Achtung – Voraussetzung ist die Antragsstellung bis zum 03.10.!).
  • Es besteht auch die Möglichkeit, einzelne Kulturen per Opt-In anzumelden, wenn sich nicht alle Kulturen innerhalb der Gebietskulisse befinden (z.B. Marillen sind in der Gebietskulisse, Äpfel nicht; dasselbe Verfahren wie für die Betriebe die bei allen Kulturen außerhalb der Gebietskulisse liegen).
 
Sollten Sie sich außerhalb der blau-markierten Gebiete befinden und Frostschäden verzeichnen (Punkt 2. oder 3.), empfehlen wir Ihnen, umgehend Kontakt mit den Obstbaureferenten der LK Wien, Dipl.-Ing. Elmar Feigl, aufzunehmen. Detaillierte Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier: AMA – Formulare und Merkblätter -> Soforthilfe für Erzeuger in den Sektoren Obst und Wein 2024 -> Merkblatt EU-Soforthilfe für Erzeuger im Sektor Obst 2024.
 
Falls es noch Betriebe gibt, die bisher nicht digitalisiert sind, haben diese noch bis zum 3.10. Zeit, die Digitalisierung nachzuholen. Bitte beachten Sie, dass für diese Betriebe künftig dann auch die Pflicht zur Zahlung des AMA-Marketingbeitrags besteht.
 
Downloads zum Thema
  • BGBLA_2024_II_259._Soforthilfe für Erzeuger in den Sektoren Obst und Wein 2024
25.09.2024
Autor:Dipl.-Ing. Elmar Feigl, MA
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