Jährlich werden alle weinrechtlichen Anpassungen und Änderungen in einer Sammelverordnung zusammengefasst. Am 16. September 2024 wurden nun die Änderungswünsche der Gebiete betreffend ihren DAC-VO sowie nationale Änderungen in diversen Verordnungen gemeinsam beschlossen.
Beim Wiener Gemischten Satz DAC gibt es zwei Änderungen. Die Einschränkung mit „kein stark wahrnehmbarer Holzton“ gilt nur noch für Gebietsweine, die Ortsweine und Riedenweine sind davon ausgenommen. Des Weiteren darf bei WGS DAC Riedenwein ein bezeichnungsunschädlicher Verschnitt bis 15% nur noch mit WGS DAC erfolgen.
Im nationalen Weinrecht wurde der Tarif für die staatliche Prüfnummer von € 1,20 auf € 1,42 pro Punkt erhöht, was zB für einen weißen Qualitätswein / DAC Gesamtkosten von € 92.30 bedeutet. Am Prüfnummernbescheid wird aufgrund der Nährwertkennzeichnung nun auch der Brennwert angegeben.
Weinrecht-Sammelverordnung in Kraft
Donauriesling und Donauveltliner für WGS DAC möglich
DR und DV
Die beiden PIWI-Sorten Donauriesling und Donauveltliner wurden zu Qualitätsweinsorten erhoben. Jedoch dürfen die beiden Sorten nicht am Weinetikett genannt werden. Damit wurde ein Kompromiss gefunden, dass die beiden vielversprechenden Sorten für QW verwendet werden dürfen und trotzdem die Angst vor Verwechslung mit GV und Riesling gebannt ist. Für Wien ist dies ein voller Erfolg, da die beiden Sorten nun in jedem WGS DAC verwendet werden dürfen. Dies ist sicherlich eine Chance, um noch umweltschonender zu wirtschaften und Pflanzenschutzmittel zu sparen.