Versicherung
Für Schäden am Gebäude und an der Gebäudesubstanz greift die Eigenheim- bzw. Haushaltsversicherung. Je nach Versicherer sind die Verträge unterschiedlich ausgestaltet. Es muss daher mit dem Versicherer geklärt werden, welche Gegenstände bis zu welcher Deckungssumme versichert sind.
Autos, die durch Hochwasser beschädigt werden, sind im Rahmen einer Teil- oder Vollkasko- Versicherung grundsätzlich versichert (nicht im Rahmen der Haftpflicht).
Im Schadensfall ist es wichtig, den Schaden rasch bei der Versicherung zu melden. Wichtig für die Schadensmeldung:
Autos, die durch Hochwasser beschädigt werden, sind im Rahmen einer Teil- oder Vollkasko- Versicherung grundsätzlich versichert (nicht im Rahmen der Haftpflicht).
Im Schadensfall ist es wichtig, den Schaden rasch bei der Versicherung zu melden. Wichtig für die Schadensmeldung:
- Dokumentation des Schadens (was ist passiert, wo ist es passiert, Fotos von den Schäden)
- Keine Gegenstände wegwerfen insbesondere, wenn sie beschädigt sind.
- Fotos vor den Aufräumarbeiten machen. Wenn der Keller überflutet ist, bitte vor der Trocknung Fotos machen.
- Wenn vorhanden, die Rechnungen der beschädigten Gegenstände dem Betreuer zur Verfügung stellen.
- Eine Schadensaufstellung mit einer ungefähren Wertangabe für beschädigte Gegenstände erstellen.