Während Teilnehmende an der Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" bei der Beantragung der "stark N-reduzierten Fütterung bei Schweinen" ab 2025 auch für Flächen außerhalb der Gebietskulisse den Zuschlag erhalten, kann die "stark N-reduzierte Fütterung bei Schweinen" bundesweit über die Maßnahme "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation" beantragt werden. Es ist dabei wahlweise die bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle, die bzw. Separierung am Betrieb angefallener Rindergülle oder die stark stickstoffreduzierte Fütterung von Schweinen durchzuführen, wobei auch beide mehrere Verfahren am Betrieb angewendet und gefördert werden können.
Unabhängig von Maßnahme und Gebietskulisse wird einer Prämie von 54 Euro je Hektar Acker ausbezahlt. Eine Anmeldung ist im Rahmen des Mehrfachantrages ab 1. November bis spätestens 31. Dezember 2024 möglich.
Unabhängig von Maßnahme und Gebietskulisse wird einer Prämie von 54 Euro je Hektar Acker ausbezahlt. Eine Anmeldung ist im Rahmen des Mehrfachantrages ab 1. November bis spätestens 31. Dezember 2024 möglich.