Bei der mehrjährigen ÖPUL-Maßnahme “Almbewirtschaftung“ werden Almweideflächen gefördert, die an mindestens 60 Kalendertagen von Rindern, Schafen, Ziegen, Equiden (Pferde, Ponys, Esel und Kreuzungen) und Neuweltkamelen (Lamas und Alpakas) bestoßen werden. Die Maßnahme ist vom Almbetrieb zu beantragen, meldet die Agrarmarkt Austria.
Bei der einjährigen ÖPUL-Maßnahme “Tierwohl - Weide“ wird generell die Weidehaltung gefördert. Die Weidehaltung von Rindern, Schafen, Ziegen, Equiden und Neuweltkamelen hat an mindestens 120 Tagen im Weidezeitraum von 1. April bis einschließlich 31. Oktober (entspricht 214 Tagen) mit allen Tieren der jeweils beantragten Kategorie zu erfolgen. Optional kann auch eine längere Weidedauer von zumindest 150 Tagen beantragt werden, sofern dies für alle teilnehmenden Tiere einer Kategorie erreicht wird. Durchschnittlich müssen mindestens 2,00 raufutterverzehrende Großvieheinheiten (RGVE) in jedem Teilnahmejahr geweidet werden. Förderfähige Tiere, welche zu einem späteren Zeitpunkt auf den Betrieb kommen, den Betrieb vorzeitig verlassen oder Tiere, die erst später das förderfähige Alter erreichen, werden anteilsmäßig bezogen auf den Weidezeitraum bei der Prämienberechnung berücksichtigt. Die Maßnahme ist vom Heimbetrieb zu beantragen.
Bei der einjährigen ÖPUL-Maßnahme “Tierwohl - Weide“ wird generell die Weidehaltung gefördert. Die Weidehaltung von Rindern, Schafen, Ziegen, Equiden und Neuweltkamelen hat an mindestens 120 Tagen im Weidezeitraum von 1. April bis einschließlich 31. Oktober (entspricht 214 Tagen) mit allen Tieren der jeweils beantragten Kategorie zu erfolgen. Optional kann auch eine längere Weidedauer von zumindest 150 Tagen beantragt werden, sofern dies für alle teilnehmenden Tiere einer Kategorie erreicht wird. Durchschnittlich müssen mindestens 2,00 raufutterverzehrende Großvieheinheiten (RGVE) in jedem Teilnahmejahr geweidet werden. Förderfähige Tiere, welche zu einem späteren Zeitpunkt auf den Betrieb kommen, den Betrieb vorzeitig verlassen oder Tiere, die erst später das förderfähige Alter erreichen, werden anteilsmäßig bezogen auf den Weidezeitraum bei der Prämienberechnung berücksichtigt. Die Maßnahme ist vom Heimbetrieb zu beantragen.