Auch Vorverträge sind gültige Verträge. © LK Nö |
Möchte eine Betreiberfirma zB. eine Windparkanlage errichten, wendet sie sich in der Regel mit einem Vor- oder Optionsvertrag an die jeweiligen Grundeigentümer.
Auch wenn der Optionsvertrag rechtlich gesehen eigentlich auch nur eine Art Vorvertrag darstellt, so handelt es sich dabei dennoch - genauso auch wie bei einem Vorvertrag - bei Unterfertigung um einen rechtsgültigen Vertrag mit vielen wesentlichen Vertragsinhalten. Bei Vertragsannahme sind die im Vertrag festgelegten Inhalte für beide Vertragspartner verbindlich.
Auch wenn der Optionsvertrag rechtlich gesehen eigentlich auch nur eine Art Vorvertrag darstellt, so handelt es sich dabei dennoch - genauso auch wie bei einem Vorvertrag - bei Unterfertigung um einen rechtsgültigen Vertrag mit vielen wesentlichen Vertragsinhalten. Bei Vertragsannahme sind die im Vertrag festgelegten Inhalte für beide Vertragspartner verbindlich.