Ruhe bewahren und regelmäßig kontrollieren
In Zeiten von Trockenheit ist es besonders wichtig, nicht überstürzt zu handeln. Es empfiehlt sich eine laufende Kontrolle der Entwicklung der Begrünungen. Insbesondere auf kritischen Flächen sollte die Begrünung im Herbst mit Fotos dokumentiert werden, um eine vorhandene Flächendeckung im Bedarfsfall nachzuweisen. Eine vorschnelle Abmeldung der Begrünungsvariante im Mehrfachantrag (MFA) sollte vermieden werden. Saatgut, das aufgrund von Trockenheit im Boden verbleibt, kann nach Regenfällen dennoch keimen und eine flächendeckende Begrünung sicherstellen. Da ein Häckseln erst mit 1. November erlaubt ist, sollte im Falle massiver Verunkrautung ein Umbruch und eine Neuanlage bis spätestens 20.09. als Begrünungsvariante 5 überlegt werden.