Pachtzins anpassen
Der Index für 2024 ist voraussichtlich im Herbst 2025 als endgültiger Wert für die Berechnung verfügbar. Daher wird für die Pachtzins-Anpassung zur Ernte 2024 der Jahresindex land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse und öffentliche Gelder (Agrarpreisindex) des Jahres 2023 herangezogen.
Mit der Einführung der Zeitreihe 2020 = 100 im Dezember 2023 haben sich die Jahreswerte für 2020, 2021 und 2022 für alle älteren Zeitreihen rückwirkend verändert. Daraus ergibt sich aber kein Nachverrechnungsbedarf für die Vorjahre.
Für die aktuelle Pachtanpassung ist es jedoch erforderlich, Werte der gleichen Preisbasis zu vergleichen. Daher muss der im Vorjahr für die Anpassung verwendete Jahreswert 2022 mit der Preisbasis 2015 bei der jetzigen Anpassung durch den am 22. August 2024 veröffentlichten Wert mit der Preisbasis 2020 ersetzt werden. Nur so kann die Veränderung der Jahre 2022 und 2023 korrekt dargestellt werden. Diese Vorgehensweise ist umso wichtiger, da das Preisniveau besonders in der pflanzlichen Produktion und in Folge der Agrarpreisindex von 2022 auf 2023 zurückgegangen sind. Dadurch ergibt sich bei der Anpassung 2024 eine fallende Pacht.
Würde man mit dem alten Wert für 2022 auf Basis 2015 zurückrechnen, ergibt die Rechnung eine steigende Pacht. Das entspricht nicht den wirtschaftlichen Verhältnissen der Jahre 2022 und 2023.