Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) - GAB 2
Gesamtbetriebliche Dokumentation der Stickstoffanwendung spätestens bis 31. Jänner des Folgejahres. Betriebe mit Flächen im NAPV-Risikogebiete haben zusätzlich kulturartenbezogene Aufzeichnungen über die Bewirtschaftung (Düngung, Anbau, Ernte) sowie Aufzeichnung zu Feldmieten innerhalb von 14 Tagen nach der Bewirtschaftung zu führen. Die Detailvorgaben sind in Kapitel 4.3 des AMA Merkblatts zur Konditionalität zu finden.