Nach Vor-Ort-Kontrolle nur noch Erhöhung möglich
Wurde eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt ist eine Reduktion der im MFA angegebenen Menge nämlich nicht mehr möglich und kann bei zu großer Abweichung zu hohen Sanktionen führen. Eine prämienfähige Korrektur der angegebenen Wirtschaftsdüngermenge nach oben, sprich eine Erhöhung, ist hingegen auch nach einer Vor-Ort-Kontrolle bis 30. November uneingeschränkt möglich.