Bei Teilnahme an der Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" sind - zusätzlich zu den Aufzeichnungsverpflichtungen im Rahmen der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung - für Ackerflächen innerhalb der Gebietskulisse betriebsbezogene und schlagbezogene Aufzeichnungen zu führen.
Alle Aufzeichnungen sind am Betrieb aufzubewahren. Die korrekte Führung der Aufzeichnungen wird im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft. Die Aufzeichnungen sind im Bedarfsfall auch dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Verfügung zu stellen.
Alle Aufzeichnungen sind am Betrieb aufzubewahren. Die korrekte Führung der Aufzeichnungen wird im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft. Die Aufzeichnungen sind im Bedarfsfall auch dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Verfügung zu stellen.