Länger arbeiten zahlt sich aus
Das Regelpensionsalter für Männer liegt bei 65 Jahren. Für Frauen wird dieses bis zum Jahr 2033 schrittweise an jenes der Männer angeglichen. Dies wird zu mehr Versicherungszeiten und damit zu höheren Pensionen für Frauen führen. Geht man vor dem Regelpensionsalter in Pension, so gibt es Abschläge. Es zahlt sich finanziell somit aus, bis zum Regelpensionsalter zu arbeiten oder eventuell noch darüber hinaus: Wer später in Pension geht, erhält zur Alterspension einen Zuschlag von 5,1% pro Jahr der späteren Inanspruchnahme und zahlt außerdem nur die halben Pensionsversicherungsbeiträge (maximal für drei Jahre). Alternativ kann neben dem Bezug der vollen Regelalterspension weitergearbeitet werden. Für die entrichteten Beiträge gibt es einen “besonderen Höherversicherungsbetrag“, der zur Alterspension dazukommt.
Neu ist in diesem Zusammenhang, dass die Beiträge bis zu einem bestimmten Betrag (max. 106,28 Euro mtl.) vom Bund übernommen und vom zuständigen Versicherungsträger - im Falle einer selbständigen Erwerbstätigkeit von der SVS - automatisch nachträglich berücksichtigt werden. Pension aufbessern mit freiwilliger Versicherung Um Pensionslücken, etwa bei Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung.
Auch bei Pflege eines behinderten Kindes oder eines nahen Angehörigen mit Pflegegeld ab Stufe 3 kann eine Selbst- bzw. Weiterversicherung beantragt werden. Für Letztere werden die Beiträge zur Gänze aus öffentlichen Mitteln übernommen. Eine weitere Möglichkeit, die Pension aufzubessern, ist die Höherversicherung. Schon ein einziger Beitrag wirkt sich pensionserhöhend aus und umso jünger man zum Zeitpunkt der Einzahlung ist, desto mehr. Alle Infos rund um Ihre Pension unter svs.at/pension.