Investitionsförderung für Spezialkulturbetriebe
Ländliche Entwicklung 2023 bis 2027
Die Förderanträge für „Investitionen
in die landwirtschaftliche
Erzeugung“ der Förderperiode
2023 bis 2027 können
ausschließlich über die digitale
Förderplattform (DFP)
mit der eigenen ID Austria Signatur
gestellt werden. Ein Papierantrag
ist nicht mehr vorgesehen!
Im folgenden Beitrag wird
eine Übersicht über die wichtigsten
Fördermöglichkeiten
im Spezialkulturbereich (v.a.
Garten-, Gemüse-, Wein- und
Obstbau) geboten. Nähere Details
und Anleitungen sind
im „Merkblatt Investitionen“
und in „Erklärvideos“ auf der
Homepage der Agrar-Markt-
Austria
www.ama.at/dfp zu
finden.
Die Berater:innen der Landwirtschaftskammer
Wien unterstützen
Sie gerne bei der Antragstellung
auf der digitalen
Förderplattform der AMA. Eine
zeitgerechte Terminvereinbarung
ist erforderlich, die Förderberatung
selbst ist kostenfrei.
Im Anschluss ist eine Hilfestellung
durch die Beratung
zu einem Pauschalbetrag von
100 € möglich.
Wer wird gefördert?
- Bewirtschafter:innen landwirtschaftlicher
Betriebe
- Natürliche, juristische Personen
und Personenvereinigungen,
die einen land- und
forstwirtschaftlichen Betrieb
auf eigene Rechnung bewirtschaften
Was wird im Spezialkulturbereich gefördert?
- Einstell-, Lager- und Wirtschaftsgebäude
(nicht im
Wohngebäude)
- Bauliche Investitionen in
der Bienenhaltung und der
Weinproduktion
n Gartenbau: bauliche Maßnahmen
z.B.: Gewächshäuser,
Folientunnel inkl. technischer
Einrichtung, Pilzzucht, Indoor-
Produktionsanlagen z.B.:
CBD Hanf, Microgreens, etc.
- Neuanlage von Obst- und
Dauerkulturen und Schutzmaßnahmen
- Beregnungs- und Bewässerungseinrichtungen
- Klima- und Umweltmaßnahmen:
z.B.: Umrüstung von
fossil betriebenen Motoren auf
Pflanzenöl.
- Maschinen und Geräte der
Innenwirtschaft; Reinigungs-,
Sortier-, und Trocknungsanlagen,
Elektrische Hoflader und
Stapler
- Maschinen und Geräte der
Außenwirtschaft: einzelbetrieblich
oder gemeinschaftlich: Erntemaschinen für Kartoffel-,
Zuckerrüben-, Weinund
Obstbau, Spezialkulturen
- Pflanzenschutzgeräte und
Direktsaatanbaugeräte
- Digitalisierung z.B.: Lenkeinrichtungen,
Feldroboter, Wildtierdetektion
Welche Fördervoraussetzungen sind einzuhalten?
- Bewirtschaftung von mindestens
3 ha lw. Fläche oder
ein eigener Einheitswert Garten-,
Feldgemüse-, Obst- oder
Weinbau sowie Bienenhaltung
- Geeignete berufliche Qualifikation
des/der Betriebsleiter:
in (z.B.: Facharbeiter:innenprüfung)
oder zumindest drei
Jahre Berufserfahrung als Betriebsführer:
in oder hauptberuflich
beschäftigtes Familienmitglied
- Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit
des Projektes
muss gegeben sein
- Für Investitionen ab 150.000
€ ist ein Betriebskonzept verpflichtend
Bauliche Maßnahmen
- Vorlage eines gültigenBaubescheids
- Neubauten sind nur dann
förderbar, wenn diese nicht
mit fossiler Energie versorgt
werden (Ausnahme nur für
CO2-klimaneutrale Heizungsanlagen
im Gartenbau)
- Trocknungs- und Belüftungsanlagen
auf Basis fossiler
Energie sind nicht förderbar
Maschinen und Geräte
- Maschinen und Geräte der
Innenwirtschaft auf Basis fossiler
Brennstoffe sind nicht förderbar
- Notstromaggregate sind erst
ab einer Leistung von 30 kVA
und ab einer Abgasstufe Stage V
förderfähig
- Pflanzenschutzgeräte sind
nur mit gültigem ÖAIP Gütezeichen
förderfähig
Beregnungs- und Bewässerungseinrichtungen
- Eine wasserrechtliche Bewilligung
sowie weitere erforderliche
allfällige naturschutzrechtliche
Bewilligungen müssen
vorliegen
- Wasserzähler verpflichtend
installiert
- Wassereinsparpotenzial von
mindestens 15% muss erreicht
werden
Nach welchen Kriterien wird mein Projekt ausgewählt?
Förderanträge können laufend
eingebracht werden. Die
Vorhaben werden in einem
Auswahlverfahren anhand eines
bundesweit einheitlichen
Schemas bewertet und ausgewählt.
Anrechenbare Kosten - Untergrenzen
- Mind. 15.000 € Nettokosten
pro Förderantrag
n Ausnahme: mind. 10.000
€ für Verbesserung der Klimaund
Umweltwirkung
- Die Förderintensität beträgt
für Investitionen generell max.
50%
Zinsenzuschuss zum Agrarinvestitionskredit (AIK)
- Beträgt 50%
- Kredituntergrenze 20.000 €
- Kreditlaufzeit: 5 - 20 Jahre
Was muss noch berücksichtigt werden?
- Das Kostenkontingent bezieht
sich auf die Förderperiode
2023 bis 2027
- Bei Maschinen und Geräten
der Außenwirtschaft stehen pro
Betrieb max. 100.000 € an Kosten
zur Verfügung
- Sind mehrere zusammenhängende
Betriebe am Betriebsstandort
- so beträgt das maximale
Kostenkontingent gemeinsam
max. 400.000 € bzw.
bei Gartenbaubetrieben max.
800.000 €
- Eigenleistungen werden
nicht gefördert
- Gebrauchte Maschinen und
Geräte werden nicht gefördert
- Photovoltaikanlagen werden
in dieser Fördermaßnahme
nicht gefördert
28.08.2024
Autor:Dipl.-Ing. Klaus Zambra