Die wichtigsten Fragen rund um die Umsatzsteuerpflicht und Vorsteuerpauschale für Pferdeeinstellbetriebe finden Sie im Merkblatt zum Download. © alisaaa/stock.adobe.com |
Umsätze aus der Einstellpferdehaltung unterliegen grundsätzlich dem Normalsteuersatz von 20% Umsatzsteuer. Für landwirtschaftliche und gewerbliche Pferdeeinstellbetriebe besteht gemäß Pferdepauschalierungsverordnung die Möglichkeit, die durchschnittliche Belastung an Vorsteuern pro eingestelltem Pferd und Monat für selbst hergestellte Futtermittel, Einstreu, etc. abzuziehen.