Für eine gültige Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“ muss der Betrieb mindestens 1,50 ha Ackerfläche gemäß Mehrfachantrag 2024 bewirtschaften. Als Zwischenfrüchte gelten im Begrünungsjahr aktiv angelegte Kulturen (inklusive Untersaaten) nach Hauptfrüchten, auf die wiederum eine aktive Anlage einer Hauptfrucht folgt.
Bei Teilnahme an der Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün“ muss am Betrieb eine flächendeckende Begrünung von mindestens 85% der Ackerfläche zu jedem Zeitpunkt des Jahres (1. Jänner bis 31. Dezember) mit Haupt- oder Zwischenfrüchten vorhanden sein und der Betrieb muss ebenfalls mindestens 1,50 ha Ackerfläche gemäß Mehrfachantrag 2024 bewirtschaften.
Bei Teilnahme an der Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün“ muss am Betrieb eine flächendeckende Begrünung von mindestens 85% der Ackerfläche zu jedem Zeitpunkt des Jahres (1. Jänner bis 31. Dezember) mit Haupt- oder Zwischenfrüchten vorhanden sein und der Betrieb muss ebenfalls mindestens 1,50 ha Ackerfläche gemäß Mehrfachantrag 2024 bewirtschaften.